
Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, die partnerschaftliche Betreuung von Kindern nach Trennung und Scheidung mit Anpassungen im Sozial- und Steuerrecht zu erleichtern.
Fotograf: Fionn Große
Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, die partnerschaftliche Betreuung von Kindern nach Trennung und Scheidung mit Anpassungen im Sozial- und Steuerrecht zu erleichtern.
Aktuell, mit den bestehenden Mehrheiten, wollen wir die gesetzliche Rente stärken und das Mindestrentenniveau von 48 Prozent dauerhaft sichern.
Von der Erhöhung und Erweiterung des Wohngelds profitieren viele Menschen. Und da, wo der Ehepartner berufstätig ist, wird auch so der Bonus in die Familie getragen. Von der Gas- und Strompreisbremse profitieren alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig vom Einkommen.
Bei den anstehenden gesundheits- und rentenpolitischen Vorhaben werden wir dennoch nach neuen Spielräumen für die Reform des Beitragsrechts suchen, die auch von unseren Koalitionspartnern mitgetragen werden.
Zum einen machen wir das durch die Breitbandförderung, die wir schnellstmöglich fortsetzen. Zum anderen hat die Telekommunikations - Mindestverordnung bereits den Bundesrat passiert.
Fest entschlossen an der Seite der Ukrainerinnen und Ukrainer