Frage an Lars Oberg von Friedrich S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Werden Sie Ihren jetzigen Beruf aufgeben, wenn sie - wie zu erwarten - Ihren Wahlkreis gewinnen und ins Abgeordnetenhaus einziehen werden?
Herzlichst
Schlicht
Sehr geehrter Herr Schlicht,
herzlichen Dank für Ihre Frage zu meiner weiteren beruflichen Tätigkeit nach der Abgeordnetenhauswahl am 17. September.
Ich werde nach einem Einzug in das Berliner Abgeordnetenhaus meinen dortigen Aufgaben in vollem Umfang und mit vollem Einsatz nachkommen. Berlin gehört zu den wenigen Bundesländern, in denen die Landesparlamente als Halbtagsparlamente konzipiert sind. D.h., es ist vorgesehen, dass ein Parlamentarier neben seinem Mandat einer weiteren beruflichen Tätigkeit nachgeht, die außerhalb des Parlaments liegt. An dieser Konzeption ist im übrigen auch die Bezahlung der Parlamentarier in Berlin ausgerichtet.
Für mich bedeutet dies, dass ich nach dem 17. September meine bisherige Tätigkeit stark einschränken und nur noch zu 50 Prozent im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung arbeiten würde. Grundsätzlich besteht aber auch die Option, sich ganz beurlauben zu lassen und sich alleine auf die Abgeordnetentätigkeit zu konzentrieren. Diesen Weg halte ich mir ausdrücklich offen, sollte die Arbeitsanforderungen im Abgeordnetenhaus (anders als vom Gesetz vorgesehen) meine ungeteilte Arbeitskraft benötigen.
Beste Grüße
Lars Oberg