Frage von Bernd L. • 01.09.2009
Antwort von Lars Harms SSW • 02.09.2009
(...) eine Baugenehmigungspflicht für Mobilfunkantennen würde nicht automatisch zu weniger oder an anderen Orten aufzustellende Mobilfunkantennen führen. Sowohl genehmigungspflichtige als auch nicht genehmigungsbedürftige Mobilfunkanlagen müssen dem Bauordnungsrecht und dem Bauplanungsrecht entsprechen. (...)