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SSW
• 03.05.2019

(...) Mit Blick auf den Aspekt der vermeintlichen Zwangsmitgliedschaft und der Zwangsbeiträge für eine Pflegeberufekammer, möchte ich auf eins ganz deutlich hinweisen: Das, was leider immer wieder als „Zwangsmitgliedschaft“ bezeichnet wird, ist allenfalls eine Pflichtmitgliedschaft. (...) Das Land Schleswig-Holstein hat zwar Haushaltsmittel für notwendige Vorarbeiten bei der Einrichtung einer Pflegeberufekammer bereitgestellt. (...) Das Ergebnis schlagen Sie in der Beitragstabelle nach und erhalten damit den zu zahlenden Kammerbeitrag. (...)

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SSW
• 03.05.2019

(...) Unsere Entscheidung, die Einrichtung einer Pflegeberufekammer in Schleswig-Holstein mitzutragen, haben wir damals nur getroffen, weil wir uns davon eine echte Aufwertung der Pflege versprechen. Ein Kammersystem wie in Deutschland, in dem Ärzte, Apotheker oder beispielsweise Psychotherapeuten mit Hilfe einer Kammer geschlossen ihre Interessen vertreten, erfordert auch eine entsprechende Institution auf Seite der Pflegenden. (...)

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