
(...) Sollten Sie mit dem Handeln der Stadtschule nicht einverstanden sein, können Sie sich direkt mit dem Schulamt des Kreises in Verbindung setzen und dort nachfragen, wie das Schulamt im Rahmen ihrer schulrechtlichen Bewertung das Handeln der Stadtschule bewertet. Sollten Sie mit dieser Bewertung nicht einverstanden sein, können sie dies gegenüber dem Bildungsministerium deutlich machen, das ja die Aufsicht über die Schulämter hat. (...)