Frage an Lars Harms von Gerhard R. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Harms,
darf die Übertragung von staatlichen Aufgaben auf Private zu Lasten der Sicherheit von Menschen gehen? Wird der SSW sich dafür einsetzen, dass die in NRW im Baurecht gemachten Erfahrungen in Schleswig-Holstein ausgewertet werden?
Dazu: Landtag NRW: Landesbauordnung http://www.mbwsv.nrw.de/bauen/bauaufsicht/Landesbauordnung/index.php 18.01.2017 - Landesbauordnung. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW ). Gesetzentwurf der Landesregierung ..
Trifft es zu, dass NRW als erstes Bundesland die Genehmigungsfreistellungen für kleine und mittlere Wohngebäude abgeschafft und durch Baugenehmigungen ersetzt hat? Waren Baumängel dafür die Hauptursache? Waren Bauherren und Architekten für die Baumängel verantwortlich? Trifft es zu, dass die damalige Einführung der Genehmigungsfreistellungen Personaleinsparungen in den Bauämtern ermöglichte, aber auch zu Risiken für Bauherren und Nachbarn führte? Wie kann man in Schleswig-Holstein die Vorteile der Genehmigungsfreistellung erhalten und gleichzeitig weniger Baumängel ermöglichen?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Übertragung von staatlichen Aufgaben auf
Private darf natürlich nicht zu Lasten der Sicherheit von Menschen gehen.
Dieses ist ein Grundsatz, der in allen Lebensbereichen eingehalten werden
muss.
Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein sieht in § 63 eine Vielzahl von
nicht genehmigungspflichtigen Anlagen vor, so dass für eine umfassende
Verwaltungsvereinfachung in Schleswig-Holstein gesorgt ist.
Die Landesbauordnung finden Sie unter folgendem Link:
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/;jsessionid=B0BDB699AF8F0C24683F548F278418E8.jp23?quelle=jlink&query=BauO+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-BauOSH2009V4P63
Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern mit deren Landesbauordnungen
werden laufend durch unser zuständiges Ministerium ausgewertet.
Ihre Fragen zur Landesbauordnung in NRW kann ich Ihnen nicht beantworten.
Dies müssten Sie bei den zuständigen Stellen in NRW erfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Harms