Frage von Christine V. • 21.03.2025

Antwort ausstehend von Lars Castellucci SPD
DBT/Stella von Saldern
Wie Ihnen versichert wurde, setze ich mich weiter dafür ein, dass der Sprachnachweis A1 für Ehegattennachzug auch nach Einreise erbracht werden kann - aus Überzeugung. Wir wollen dieses Thema auch in der neuen Legislatur wieder angehen.
Wir als SPD befürworten den von der Bundesregierung am 4. November 2025 eingebrachten Referentenentwurf zum BBVAnG. Leider wurde über diesen Gesetzesentwurf aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen nicht mehr beraten.
Die bisherige Drogenpolitik ist gescheitert.
In meiner Heimatstadt habe ich selbst eine Tafel mitgegründet.
Ukrainerinnen und Ukrainer, die vorübergehenden Schutz genießen, dürfen kurzfristig in die Ukraine reisen, ohne ihr Aufenthaltsrecht zu verlieren.