
Der Gesetzgebungsprozess zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts steht noch ganz am Anfang, deshalb lassen sich Aussagen zum Inhalt im Moment nur unter Vorbehalt machen.
DBT/Stella von Saldern
Der Gesetzgebungsprozess zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts steht noch ganz am Anfang, deshalb lassen sich Aussagen zum Inhalt im Moment nur unter Vorbehalt machen.
Gemeinsam mit den Kirchen wollen wir dafür sorgen, dass grundsätzlich das allgemeine Arbeitsrecht gilt und nur bei einer gerechtfertigten beruflichen Anforderung im Bereich der Verkündigung Abweichungen vom allgemeinen Arbeitsrecht möglich sind.
Ich bin vorsichtig mit genauen Prognosen, da ein solches Gesetz einen langen Weg geht [...]
Insofern ist davon auszugehen, dass der Entwurf in den nächsten Wochen und Monaten noch an zahlreichen Stellen geändert werden wird.
Als SPD-Bundestagsfraktion setzen wir uns dafür ein, dass das so schnell wie möglich der Fall sein wird.
Darüber hinaus hat sich das bundesdeutsche personalisierte Verhältniswahlsystem min den vergangenen Jahrzehnten in den Grundzügen bewährt, so dass es richtig ist, dass wir nun nur kleinere verfassungsrechtlich notwendige Änderungen vorgenommen haben.