Rückwirkende Zahlung für die amtsangemessene Alimentation (alimentativer Ergänzungszuschlag): Ist es korrekt, dass es für die Beamten auch Rückwirkende Zahlungen gibt wie in den anderen Bundesländern?
Sehr geehrter Herr Castellucci,
der Referentenentwurf sieht vor zum 01.07.2023 zu greifen. Ist es korrekt, dass es für die Beamten auch Rückwirkende Zahlungen gibt wie in den anderen Bundesländern?
Ich bin der Meinung, dass der Bund zum 01.06.2021 die Einspruchsfrist ausgesetzt hatte. Bedeutet dies eine Rückwirkende Zahlung bis zu diesem Zeitpunkt?
Vielen Dank für Ihre Zeit und die Beantwortung dieser Frage.
Sehr geehrter Herr F.,
der Gesetzentwurf hat den Bundestag noch nicht erreicht. Bei dem von Ihnen angesprochenen Entwurf handelt es sich um einen Referentenentwurf aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Das heißt, dass nun die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und die Beteiligung der interessierten Verbände erfolgt. Insofern ist davon auszugehen, dass der Entwurf in den nächsten Wochen und Monaten noch an zahlreichen Stellen geändert werden wird. Daher kann ich Ihre Frage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten.
Freundliche Grüße,
Lars Castellucci