Frage von Hans R. • 21.11.2023
Ist aufgrund der weiter anhaltenden Flüchtlingskrise davon auszugehen, dass die Regelung zu § 107d BeamtVG verlängert und wieder auf 150 Prozent angehoben wird, ähnlich 2018-2019?
Antwort von Lars Castellucci SPD • 11.12.2023
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Fortschreibung des § 107d BeamtVG ist Teil eines Gesetzentwurfes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation, der in der Bundesregierung zur Zeit noch abgestimmt wird. Es wird beabsichtigt, die in § 107d BeamtVG verankerte Höchstgrenze für eine begrenzte Zeit fortzuschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Castellucci