Frage an Lars Castellucci von Manuel N. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Castellucci,
selbst als Partei Mitglied bin ich schwer davon enttäuscht, dass auf Drängen der SPD den Parteien eine außerordentliche Erhöhung ihrer Finanzierung aus Steuermitteln erhalten sollen. Es gibt bei den Mitteln eine an die Inflation gekoppelte Erhöhung (§18 (2) PartG).
Wie stehen Sie zu dieser außerordentlichen Erhöhung?
In diesem Zusammenhang findet ich es interessant, dass die maximalen Zuwendungen an die Inflation geknüpft sind, die Steuerfreibeträge allerdings nicht.
Warum werden die Freibeträge nicht mit der Inflation erhöht?
Beste Grüße
M. N.
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
In Deutschland gibt es eine staatliche Teilfinanzierung der Parteien. Diese dient der Wahrung der Chancengleichheit der Parteien, damit nicht Parteien, die auf Grund ihrer politischen Positionen viele und hohe Spenden - etwa von finanzstarken Konzernen - erhalten, im politischen Wettbewerb bevorteilt werden. Dieses System hat sich bewährt.
Die Kriterien für die staatliche Finanzierung sind im Parteiengesetz transparent und nachvollziehbar geregelt. Die Finanzierung der politischen Parteien ist durch eine Obergrenze gedeckelt. Diese liegt aktuell bei 165 Millionen Euro im Jahr für alle Parteien zusammen. Diese Grenze wird jährlich anhand eines vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes angepasst.
Die jährliche Erhöhung berücksichtigt aber nicht die erheblichen Veränderungen politischer und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, an die die Parteien sich anpassen müssen, wenn sie weiterhin ihre grundgesetzlichen Aufgaben erfüllen wollen.
Eine solche Veränderung stellt die Digitalisierung dar. Politische Willensbildung findet zunehmend digital statt. Parteien haben den verfassungsmäßigen Auftrag, an der politischen Willensbildung mitzuwirken, deshalb müssen sie zur Sicherstellung dieses Auftrages die digitalen Kommunikationswege nutzen und auf den neuen Plattformen präsent sein. Die Kommunikation muss dabei auch online in einem geschützten Raum stattfinden können, muss darüber hinaus gegen Cyberangriffe geschützt werden und wird dadurch technisch und finanziell gleichsam anspruchsvoller. Neue Instrumente der innerparteilichen Willensbildungs- und Beteiligung sowie anspruchsvollere Transparenz- und Rechenschaftsanforderungen erhöhen den Aufwand noch einmal erheblich.
Um den Parteien die Wahrnehmung dieser neuen Aufgaben im Rahmen ihres Verfassungsauftrages zu ermöglichen, soll die absolute Obergrenze einmalig angehoben werden. Künftig gilt dann wieder die jährliche Anpassung nach dem Preisindex.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Castellucci