Warum gibt es kein Recht auf Sterbehilfe?
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Castellucci,
jeder hat das Recht, andere um Sterbehilfe zu ersuchen, aber niemand ist verpflichtet, diese zu leisten.
In jener bestehenden Rechtslage sind Betroffene der Willkür privater Organisationen ausgeliefert, für sterbenswürdig genug befunden zu werden. Das geht nicht.
Ich nehme an, dass auch Sie es nicht für realisierbar halten, die Zahl der jährlich 10.000 Suizide deutschlandweit auf 0,0 zu reduzieren.
Und vor dem Hintergrund, dass wir überhaupt nicht wissen, ob das, was der Tod bringt, gut oder schlecht ist, wögen selbst 9.999 verhinderte Suizide nicht die garantiert schlechten Qualen eines einzigen erfolgten auf.
Warum also wird staatlicherseits nicht parallel zur Lebenshilfe auch Sterbehilfe angeboten, die ja durchaus an die Bedingung, zunächst erstere auszuschöpfen, knüpfbar wäre?
Mit freundlichen Grüßen
Florian W.