(...) Nach meiner Auffassung muss die Katastrophe von Köln aber auch Auswirkungen auf Politik und Verwaltungshandeln haben, die weit über Köln hinausgehen. (...)
(...) In der türkischen Strafprozessordnung gibt es in § 45 ein Zeugnisverweigerungsrecht. Dieses ist so ausgestaltet, wie auch das Zeugnisverweigerungsrecht in der deutschen Strafprozessordnung (§ 52) mit dem Unterschied, dass das türkische Zeugnisverweigerungsrecht auch Personen umfasst, mit denen sich der oder die Angeklagte in einem "Kindschaftsverhältnis" befindet, womit z.B. adoptierte Kinder gemeint sind. (...)
(...) Außerdem fand am 22. September 2008 eine Expertenanhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zum kommunalen Ausländerwahlrecht statt. Über diese Anhörung können sie sich auf der Internetseite des Deutschen Bundestages informieren. (...)
(...) Aber ich stimme natürlich grundsätzlich mit Ihnen überein, dass eine weitere interkulturelle Öffnung dieser beiden Ämter bis in die höchsten Etagen - wie aller öffentlichen Institutionen unseres Landes- sehr wünschenswert ist. (...)