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Lale Akgün
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Frage von Haydar S. •

Frage an Lale Akgün von Haydar S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Lale Akgün,

Ich würde Sie in ihrer Tätigkeit als MDB und SPD-Mitglied bitten, ihre politisch-parlamentarischen initiativen bezüglich der Chanchengleichheit im Sinne des Wahlrechts und der Partizipation für Einwanderer zu nennen, da Sie in diesem Bereich besonders aktiv sind.
Denn interessant wäre es, diese sowohl von der Basis (Verbände wie Städtetag oä) als auch vom EU-Standpunkt aus miteinander zu verknüpfen. Ich sehe nur in dieser konzertierten Aktion eine Chance, über die Legislative hinaus zu kommen.

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Mit freundlichen Grüßen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Süslü,

danke für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworten werde.

Meiner Ansicht nach ist politische Mitbestimmung für alle Menschen in diesem Land ein Herzstück unseres Zusammenlebens in der demokratischen Bürger- und Einwanderungsgesellschaft.
Leider haben nicht alle Menschen in diesem Land die Möglichkeit, sich an den politischen Willensbildungsprozessen zu beteiligen.
Dabei ist gerade die Einbindung aller in Deutschland lebenden Menschen in das politische Leben für eine bessere Integration ausschlaggebend und führt durch Partizipation zu einer Identifizierung mit der Gesellschaft.
Um die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine bessere Partizipation und Integration zu schaffen, sollte die Wartefrist für Einbürgerungen auf 6 Jahre abgesenkt werde. Für dringend erachte ich auch die Abschaffung des Optionsmodells. Jedes Kind, das in Deutschland geboren wird, sollte automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten und auch die Möglichkeit erhalten, eine zweite Staatsangehörigkeit anzunehmen bzw. zu behalten.

Ein zweiter wichtiger Punkt ist dass von Ihnen angesprochene, kommunale Ausländerwahlrecht. Die Gesetze in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Hamburg, welche ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatler vorsahen, wurden von dem Bundesverfassungsgericht 1990 für nichtig erklärt.
Begründet wurde die Entscheidung des Gerichts damit dass der Begriff des Volkes in Art. 28 Abs. 1 des Grundgesetztes gleichbedeutend ist mit der Definition des Begriffs in Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetztes. Mit dem Begriff Volk sind ausschließlich Personen mit deutscher Abstammung bzw. mit deutschem Pass gemeint.
Zur Einführung des kommunalen Wahlrecht zu ändern, bedarf es also einer Grundgesetzänderung. Dazu liegen dem Bundestag Anträge der Fraktion der LINKEN sowie ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/GRÜNE vor. Das Thema wurde unter anderem im Rahmen Plenardebatte im Oktober 2007 behandelt. In dieser Debatte sprachen sich die Redner der SPD Bundestagsfraktion eindeutig für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Drittstaatler aus.
Außerdem fand am 22. September 2008 eine Expertenanhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zum kommunalen Ausländerwahlrecht statt. Über diese Anhörung können sie sich auf der Internetseite des Deutschen Bundestages informieren.
Die SPD spricht sich auch in ihrem Grundsatzprogramm (Hamburger Programm) für die doppelte Staatsbürgerschaft und die Einführung des kommunalen Wahlrechts aus. Allerdings, hier bin ich ganz offen: mit den jetzigen politischen Mehrheiten werden sich das kommunale Wahlrecht für Ausländer und die doppelte Staatsangehörigkeit nicht verwirklichen lassen.

Ich halte es daher für sehr wichtig, das allgemeine gesellschaftliche Klima zu ändern. Die gleichberechtigte Partizipation von Migranntinnen und Migranten muss zur Selbstverständlichkeit werden. Maßgeblich dafür ist die interkulturelle Öffnung von Parteien, Vereinen und Verwaltungen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen meine Position näher gebracht zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Ihre Dr. Lale Akgün