Frage an Lale Akgün von Andreas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Akgün,
in einer Stellungnahme zu dem Mordfall Kardelen äußerten Sie, dass das Wirken des Schwiegervaters des mutmaßlichen Täters "eine Frage der Ehre" sei. Können Sie mir beantworten, ob es im türkischen Strafrecht ein Aussageverweigerungsrecht für nahe Angehörige gibt? Wenn es dieses gibt, wie verhält sich das von Ihnen benannte Ehrverständnis dazu?
Für Ihre Bemühung bedanke ich mich.
Andreas Scholz
Sehr geehrter Herr Scholz,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
In der türkischen Strafprozessordnung gibt es in § 45 ein Zeugnisverweigerungsrecht. Dieses ist so ausgestaltet, wie auch das Zeugnisverweigerungsrecht in der deutschen Strafprozessordnung (§ 52) mit dem Unterschied, dass das türkische Zeugnisverweigerungsrecht auch Personen umfasst, mit denen sich der oder die Angeklagte in einem "Kindschaftsverhältnis" befindet, womit z.B. adoptierte Kinder gemeint sind.
Diese Zeugnisverweigerungsrecht steht allerdings m.W. in keinem Verhältnis zu gesellschaftlichen Ehrbegriffen.
Ich hoffe Ihre Frage hiermit beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Ihre
Dr. Lale Akgün