(...) Einer schwulen oder lesbischen Lebensgemeinschaft gewährt der Staat dagegen nur 5.200 Euro als Freibetrag. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Urteil zu den gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften festgestellt, dass der Gesetzgeber die sogenannten „Homoehen“ mit Ehepaaren im Steuerrecht gleichstellen könnte. Zu diesem Schritt ist die Union im laufenden Gesetzgebungsverfahren aber leider nicht bereit. (...)
(...) Diese Position habe ich nach wie vor. Ein gesetzlicher Mindestlohn ist sozial und arbeitsmarktpolitisch wichtig und ökonomisch richtig. Sozial wichtig, weil wir nicht zulassen dürfen, dass in unserem Land hunderttausende Menschen Vollzeit arbeiten und trotzdem nicht von ihrem Lohn leben können. (...)
(...) Es gibt jedoch auch Nachteile aus dem Beamtenverhältnis, die ebenfalls zu berücksichtigen sind. (...) Das Beamtenverhältnis beinhaltet im Gegenzug zu den Versorgungsansprüchen Einschränkungen (fehlendes Streikrecht) und Verpflichtungen (Versetzbarkeit). Zudem verpflichten sich Beamte bis zum Ende ihres Arbeitslebens "dem Staate" zu dienen. (...)
(...) leider wird in der Öffentlichkeit beim „Einkommen“ von Abgeordneten häufig nicht differenziert. Wir erhalten eine „Abgeordnetendiät“, die voll zu versteuern ist. Die daneben gezahlte pauschale Kostenpauschale ist in der tat steuerfrei, sie ist dazu da, die „Betriebskosten“ zu decken, die ich als „Unternehmen Abgeordneter“ durch meine Tätigkeit habe. (...)
(...) Das Einbringen von Aufrufen zur Einführung eines Mindestlohnes im Deutschen Bundestag diente lediglich dem Ziel, die SPD vorzuführen, bringt uns aber in der Sache keinen Schritt weiter. Mir ist das Anliegen selbst, die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, aber zu wichtig, um es für populistische Effekthascherei zu missbrauchen.