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Frage von Ute H. •

Frage an Lale Akgün von Ute H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Thema „Zweiklassengesellschaft“: Beamte und ihre Besserstellung bei Altersvorsorge, Krankenversicherung und vielen weiteren Vergünstigungen

Sehr geehrte Frau Dr. Akgün,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 23.03.2007 auf meine Frage vom 16.03.2007.

Ich gestatte mir, hier nachzuhaken, denn auffällig ist, dass Sie mir zunächst beipflichten, sich am Ende jedoch als Anwältin des Beamtentums zu erkennen geben.

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, ich möchte den Beamten "nicht ans Leder". Allerdings finde ich es unverständlich, dass gerade Sie als Vertreterin der SPD, die sich immer wieder "soziale Gerechtigkeit" auf die Fahne schreibt und gerne den Begriff „Umverteilung“ pflegt, dieser Form der Zweiklassengesellschaft nicht längst einmal den Kampf angesagt haben. Beamte und deren Angehörige erhalten schließlich staatlich garantierte Vorsorge, Absicherungen und Vergünstigungen in vielerlei Hinsicht, die sich Arbeiter wie auch Angestellte in der Regel unmöglich leisten können. Besonders weh tut es "dem kleinen Mann" bei vorzeitiger Berufsunfähigkeit, beispielsweise durch Krankheit. Dann droht nicht selten ein bodenloser Sturz in die Armut.

Wie kann es sein, dass Ihre Partei eine derartige multiple Bevorteilung einer bestimmten Berufsgruppe offen unterstützt? Das Sprichwort „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ passt hier offenbar vortrefflich: Denken Sie nicht auch, dass die übermächtige Lobby der Beamten in den Parlamenten und natürlich in Ihrer Partei diesbezüglich am besten zunächst für sich selbst sorgt?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Heine,

es ist bezeichnend, dass mich in diesem Forum gleichermaßen verschiedene Stellungnahmen erreichen, die einen sprechen von einer Überprivilegierung der Beamten, andere beklagen gerade die vermeintlich besonders starke Beschneidung von Einkommen bei Beamten in den vergangenen Jahren.

Dies bestärkt mich letztlich in der Einschätzung, dass die leider notwendige Sparpolitik, die in den vergangenen Jahren zu Einschränkungen für alle Berufsgruppen geführt hat, ziemlich ausgewogen war.

Ich gebe Ihnen Recht, die von Ihnen erwähnten Privilegien existieren für Beamte tatsächlich.
Es gibt jedoch auch Nachteile aus dem Beamtenverhältnis, die ebenfalls zu berücksichtigen sind.

Das Beamtenverhältnis beinhaltet im Gegenzug zu den Versorgungsansprüchen Einschränkungen (fehlendes Streikrecht) und Verpflichtungen (Versetzbarkeit). Zudem verpflichten sich Beamte bis zum Ende ihres Arbeitslebens "dem Staate" zu dienen. Mit einem Wechsel von einer Beamtentätigkeit, in eine mitunter lukrativere Stelle im öffentlichen Dienst oder der Wirtschaft ginge ein Verlust der Versorgungsansprüche einher (Nachversicherung in der gesetzlichen RV) .

Die Tarifrechtbeschäftigten des öffentlichen Dienstes und viele andere Arbeitnehmer, zumindest in Großunternehmen, erhalten betriebliche Alterversorgung. Bei der Beamtenversorgung handelt es sich um eine sog. Vollversorgung, die nicht nur die Rente ersetzt, sondern auch die Zusatzversorgung. Außerdem unterliegen die Beamtenpensionen noch für eine lange Übergangszeit einer stärkeren Besteuerung als die Renten.