Portrait von Lale Akgün
Lale Akgün
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Lale Akgün zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Margot H. •

Frage an Lale Akgün von Margot H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Dr. Akgün,

im Rahmen der Erbschaftsteuerreform sollen die Freibeträge für Ehegatten deutlich angehoben werden. Hiervon sollen die Partner einer Lebenspartnerschaft jedoch ausgenommen sein.

Haben Sie die Absicht, für die Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften insoweit einzutreten und wie sehen ihre entsprechenden Aktivitäten aus?

Freundliche Grüße,
Margot Haas
(Juristin)

Portrait von Lale Akgün
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Haas,

die rot-grüne Koalition hat im Jahre 2001 mit der Verabschiedung des Lebenspartnerschaftsgesetzes einen großen gesellschaftlichen Erfolg für die lesbischen und schwulen Paare erreicht. Das war nicht nur eine symbolische Aktion, sondern vor allem ein Fortschritt in der rechtlichen Integration in die Gesellschaft. Mit dem Gesetz haben wir viele rechtliche Probleme praktisch lösen können. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Probleme binationaler Lebensgemeinschaften, die ihre Liebe seitdem überhaupt erst leben können.

In der zweiten rot-grünen Wahlperiode haben wir dieses Gesetz mit Blick auf die Rentenversicherung und die Krankenversicherung im zustimmungsfreien Bereich verbessert. Außerdem haben wir eine Regelung zur Stiefkindadoption eingeführt.

Bei sämtlichen im Bundesrat zustimmungspflichtigen Fragen – Beamtenrecht und Steuerrecht – konnte aufgrund der Blockade von CDU und CSU jedoch nichts erreicht werden. Die Blockadehaltung setzt sich nun in der großen Koalition leider fort: aktuell bei der Diskussion um die Reform des Erbrechts.
Bis zum 1. Januar 2009 muss die Große Koalition eine Neuregelung für die Erbschaftsteuer in Kraft setzen. Diese Frist hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt. Die Richter hatten entschieden, dass die Erbschaftsteuer in ihrer jetzigen Form gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.

Bisher gilt: Wenn ein Ehepartner stirbt, kann der Witwer oder die Witwe bis 307.000 Euro unversteuert erben. Einer schwulen oder lesbischen Lebensgemeinschaft gewährt der Staat dagegen nur 5.200 Euro als Freibetrag. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Urteil zu den gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften festgestellt, dass der Gesetzgeber die sogenannten „Homoehen“ mit Ehepaaren im Steuerrecht gleichstellen könnte. Zu diesem Schritt ist die Union im laufenden Gesetzgebungsverfahren aber leider nicht bereit.

Nach den Vorstellungen der Union wird sich die finanzielle Situation eingetragener Lebenspartnerschaften im Todesfall eines Partners nicht verbessern, sondern verschlechtern. Denn der Entwurf sieht vor, dass schwule Paare sogar gänzlich auf den ohnehin schon geringen Freibetrag verzichten müssten. Auch Immobilienerbschaften müssen nach den Plänen dann zu 100 Prozent statt wie bisher zu 60 Prozent versteuert werden.

Dabei ist das, was wir für die Ehe im Erbschaftsteuerrecht, im Einkommensteuerrecht, aber auch bei der Beamtenversorgung bezüglich Hinterbliebenenversorgung und Beihilfeberechtigung des Lebenspartners vorsehen, eine Rechtsfolge der ehelichen Unterhaltsverpflichtung. Nur wer nach der Übernahme bestimmter Pflichten gleiche Rechte hat, wird wirklich gleich behandelt.

In der Gesellschaft ist diese Gleichberechtigung inzwischen längst akzeptiert. Die Union sollte daher ihre Position in der Großen Koalition nicht dazu missbrauchen, den Fortschritt in dieser Frage zu blockieren. Letztlich wird nur eine Lösung absolute Klarheit und Gleichberechtigung bringen.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch oder gar in der Verfassung sollte klar geregelt sein: „Die Lebenspartnerschaft ist der heterosexuellen Ehe rechtlich gleichgestellt.“ Das würde alle anderen rechtlichen Bereiche eindeutig regeln.