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Lale Akgün
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Frage von Siegfried S. •

Frage an Lale Akgün von Siegfried S. bezüglich Soziale Sicherung

Beamten-Privilegien (Anfrage von Ute Heine)

Sehr geehrte Frau Akgün,
von "vermeintlichen Privilegien" der Beamten zu sprechen ist schon ziemlich unverfroren. Deren Privilegien sind so "vermeintlich" wie die der Abgeordneten. Das fällt mir z. Zt. gerade auf, wo die ESt-Erklärung fällig ist und ich jeden Euro meiner Werbungskosten/Betriebsausgaben mit Quittung belegen muss, um den bereits abkassierten Steueranteil zurück zu bekommen. Abgeordnete dagegen erhalten einige Tausend Euro pauschal (!!!!) ohne jeden Beleg als Werbungskostenerstattung.

Wie soll ich Sie bei dem "politischen Ziel...unterstützen, eine solidarische Finanzierung der Sozialsysteme zu schaffen"? (Das klingt arg nach hohler Phrase). Wären Sie, die Abgeordnete Akgün, jemals bereit, sich mit einer gesetzlichen Rente wie ein "normaler Sozialversicherungspflichtiger" zufriedenzugeben und dies auch für Beamte und Selbständige (etwa nach dem Schweizer Modell) zu beschließen??

Freundliche Grüße
Siegfried Schmidtke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmindtke,

leider wird in der Öffentlichkeit beim „Einkommen“ von Abgeordneten häufig nicht differenziert. Wir erhalten eine „Abgeordnetendiät“, die voll zu versteuern ist. Die daneben gezahlte pauschale Kostenpauschale ist in der tat steuerfrei, sie ist dazu da, die „Betriebskosten“ zu decken, die ich als „Unternehmen Abgeordneter“ durch meine Tätigkeit habe. Dazu gehört die notwendige Zweitwohnung bzw. ein Zimmer in Berlin für die Aufenthalte dort während der 20 Sitzungswochen. Dazu gehört ein leistungsfähiges Büro im Wahlkreis, wobei besonders in flächenmäßig großen Wahlkreisen mehrere Büros unterhalten werden müssen. Dazu gehören Auto oder öffentliche Verkehrsmittel, um im Wahlkreis überhaupt "vor Ort" sein zu können. Des Weiteren hier eine Spende für soziale Belange, dort eine Spende für Vereine und Verbände, da ein Pokal für das örtliche Fußballturnier ... und nicht zuletzt erhebliche Zuwendungen für Veranstaltungen und Aktionen der heimischen "Basis", die von "ihrem" Abgeordneten ganz selbstverständlich erwartet, dass er mit gutem Beispiel vorangeht.

Weil ein "MdB" auch im Wahlkreis keinen Arbeitgeber hat (der ein Büro stellt, Reisekosten abdeckt und Kilometergeld bezahlt), und weil eine Einzelabrechnung aufwendiger wäre, gibt es die Kostenpauschale. Es ist richtig, dass deren Verwendung nicht detailliert mit Quittungen belegt werden muss. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass diese Pauschale häufig nicht zur Deckung der tatsächlichen Kosten ausreicht, Abgeordnete aber darüber hinaus keine Werbungskosten steuermindernd gelten machen können. Ich stimme Ihnen jedoch zu, wenn es um die Reform der Alterssicherung geht. Ich bin für ein Bürgerversicherungsprinzip auch in der Rentenversicherung, in das alle, also auch Abgeordnete, Beamte und Selbständige gleichermaßen einzahlen und daraus auch gleiche Ansprüche erhalten.