(...) danke für die unterstützenden Worte. Im Bezug auf das geschäftliche Treiben in Kirchen möchte ich nur noch hinzufügen, dass es es diese kommerziellen Elemente nicht nur in der Vergangenheit gibt, sondern auch heute, besonders in den Ländern, in denen nicht wie in Deutschland Kirchensteuer durch den Staat erhoben wird.
(...) Einer schwulen oder lesbischen Lebensgemeinschaft gewährt der Staat dagegen nur 5.200 Euro als Freibetrag. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Urteil zu den gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften festgestellt, dass der Gesetzgeber die sogenannten „Homoehen“ mit Ehepaaren im Steuerrecht gleichstellen könnte. Zu diesem Schritt ist die Union im laufenden Gesetzgebungsverfahren aber leider nicht bereit. (...)
(...) Diese Position habe ich nach wie vor. Ein gesetzlicher Mindestlohn ist sozial und arbeitsmarktpolitisch wichtig und ökonomisch richtig. Sozial wichtig, weil wir nicht zulassen dürfen, dass in unserem Land hunderttausende Menschen Vollzeit arbeiten und trotzdem nicht von ihrem Lohn leben können. (...)
(...) Es gibt jedoch auch Nachteile aus dem Beamtenverhältnis, die ebenfalls zu berücksichtigen sind. (...) Das Beamtenverhältnis beinhaltet im Gegenzug zu den Versorgungsansprüchen Einschränkungen (fehlendes Streikrecht) und Verpflichtungen (Versetzbarkeit). Zudem verpflichten sich Beamte bis zum Ende ihres Arbeitslebens "dem Staate" zu dienen. (...)