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Frage von Alfons S. •

Frage an Lale Akgün von Alfons S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Akgün,

der Bundesfinanzhof hat heute die Einbeziehung der Eingetragenen Lebenspartner in die Erbschaftssteuerregelung von einer Änderung des Steuerrechtes durch den Gesetzgeber abhängig gemacht.

„Die Benachteiligung ist bislang massiv. Eingetragene Lebenspartnerschaften werden bei der Erbschaftsteuer wie Fremde behandelt. Sie fallen in die Steuerklasse III und unterliegen somit dem höchsten Steuersatz. Ihr allgemeiner Freibetrag beläuft sich nicht auf 307.000 € wie der für Ehegatten, sondern nur auf 5.200 €! Sie erhalten auch keinen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag, während Ehegatten ein solcher in Höhe von 256.000 € zusteht. Im Todesfall wird so gemeinsam geschaffenes und erarbeitetes Vermögen durch die Steuer zerschlagen.“ (LSVD)

Der LSVD hat zudem darauf hingewiesen, dass mit der neuen Erbschaftssteuerreform sich die Benachteiligung für Lebenspartner noch verschärft, wenn künftig auch Immobilienvermögen wie Geldvermögen versteuert werden müssen, ohne dass eine Gleichstellung der Lebenspartner mit der Ehe stattfindet.

http://typo3.lsvd.de/336.0.html?&cHash=9bbe8878bf&tx_ttnews[backPid]=221&tx_ttnews[tt_news]=5648

Wie ist Ihre Haltung zur Gleichstellung der Lebenspartner mit der Ehe?
Können Sie versprechen keiner Reform der Erbschaftssteuer zuzustimmen, die nicht endlich die Gleichstellung der Lebenspartner mit den Ehegatten bringt?

Mit freundlichen Grüßen

Alfons Schmitz

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