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Kristina Herbst
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Frage von Oliver R. •

Sehr geehrte Frau Herbst, Können Sie zum Betrieb eines Klimagerätes auf dem Dach des Landesfunkhauses in Kiel einen Interessensausgleich vermitteln?

Sehr geehrte Frau Herbst,

Seit zwei Jahren wohne ich in Kiel im Schloßquartier. Beim Kauf meiner Wohnung, noch in der Bauphase, war bekannt. dass es dort Lärm gibt. Baurechtlich wurde das Gebiet als Mischgebiet eingestuft. Es wurde eine Vereinbarung mit allen Beteiligten getroffen, die den Höchstwert für den Schallemissionspegel regelt, welcher mutmaßlich nicht übertroffen wird. Meine Frage ist demnach keine juristische, im Sinne von Dürfen. Es geht mit darum, dass der Dauerbetrieb eines Klimagerätes auf dem Dach des Landesfunkhauses in Kiel sachlich hinterfragt wird, mit Rücksicht auf vom Lärm betroffener Anwohner.

Sie können den Lärm unten auf dem Schlossplatz hören. In meiner Wohnung, in Sichtweite der Schallquelle, hört man ihn mitunter bei geschossenem Fenster, obwohl Schallschutzfenster verbaut wurden. Sämtlicher Umgebungslärm wird abends schwächer oder kommt zum Erliegen. Nur dieses Klimagerät nicht.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr R.,

melden Sie sich bitte unter meiner E-Mail-Adresse info@kristina-herbst.de, sofern das Problem weiter besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Kristina Herbst, MdL

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