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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
93 %
140 / 151 Fragen beantwortet
Frage von Medar H. •

Werden Sie wieder dafür sorgen, dass BürgerInnenanfragen einfach und digital beantwortet werden?

Sehr geehrter Herr von Notz

das BVerwG hat am 21.3.2024 einen deutlichen Rückschritt entwickelt, bei dem die Behörden Anfragen nach dem IFG zukünftig trotz voranschreitender und politisch gewollter Digitalisierung analog beantworten können (https://www.bverwg.de/pm/2024/10#:~:text=Bei%20einer%20auf%20das%20Informationsfreiheitsgesetz,das%20Bundesverwaltungsgericht%20in%20Leipzig%20entschieden.)

Werden Sie das IFG weiterentwickeln und verpflichtend dafür sorgen, dass Behörden den digitalen Weg nutzen müssen, wenn dies durch BürgerInnen gewollt ist? Und werden Sie auch wieder anonyme Fragen über Plattformen wie fragdenstatt.de zulassen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau H.

haben Sie vielen Dank für Ihre erneute Anfrage und das Interesse an meiner politischen Arbeit. Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Rückmeldung auf Ihre Frage. Dass Sie so lange auf eine Antwort warten mussten, tut mir leid. Da ist mein Anspruch ein anderer. 

Wie Sie vielleicht wissen, engagiere ich mich seit vielen Jahren für die Erhöhung von Transparenz stattlichen Handelns. Eine Weiterentwicklung der Informationsfreiheitsgesetze ist hier nur ein Baustein, aber ein ganz zentraler. Ein Bundestransparenzgesetz ist seit Jahren überfällig. Daher haben meine Fraktion und ich auch schon in der vergangenen Wahlperiode immer wieder die Vorlage eines „Bundestransparenzgesetzes“ gefordert – und entsprechende Initiativen in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dass wir dieses wichtige Vorhaben im Koalitionsvertrag verankern und auch die Koalitionspartner von der Sinnhaftigkeit überzeugen konnten, hat uns als Grüne sehr gefreut. Nun sehen wir unsere Aufgabe darin, die zeitnahe Umsetzung anzumahnen.

Das Bundestransparenzgesetz ist ein ganz zentrales Vorhaben, um die Transparenz staatlichen Handels zu erhöhen, Beteiligung an demokratischen Prozessen zu ermöglichen und unsere Wirtschaft zu stärken. Es handelt sich zweifellos um eines der wichtigsten Projekte auf der Schnittstelle von Innen- und Digitalpolitik in dieser Wahlperiode. Dementsprechend setzen wir uns als Grüne gegenüber dem federführenden Bundesinnenministerium seit langem dafür ein, dass das Vorhaben möglichst bald realisiert wird. Immer wieder habe ich mit meiner Kollegin Misbah Khan in Richtung Bundesinnenministerium appelliert, dieses zentrale Vorhaben nicht weiter auf die lange Bank zu schieben. https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen/transparenz-nicht-auf-die-lange-bank-schieben-transparenzgesetz-zeitnah-umsetzen.

Denn der Aufholbedarf ist mittlerweile sehr hoch. Nachdem der Bund einmal Vorreiter war, haben die Länder ihm längst mit der Schaffung von Transparenzgesetzen den Rang abgelaufen. Als Grüne wollen wir hier wieder in die Vorhand kommen. Dementsprechend erwarten wir eine umgehende Erarbeitung und Vorlage eines Entwurfs für ein Bundestransparenzgesetz durch das Bundesinnenministerium. Als Grüne wollen wir die zahlreichen Vorteile, die uns die proaktive Bereitstellung von Daten der öffentlichen Hand bietet, endlich nutzen. Klar ist jedenfalls: Je früher das Bundestransparenzgesetz kommt, desto schneller gehen wir diesen wichtigen Schritt hin zu einer zeitgemäßen Datenpolitik und zu einem modernen Staatsverständnis. 

Unterstützung erhalten wir vom Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit, Prof. Kelber, der ebenfalls immer wieder an die Dringlichkeit des Vorhabens erinnert. Auch eine sehr engagierte Zivilgesellschaft macht mit sehr guten Argumenten Druck. Eine entsprechende Petition für die Schaffung eines Transparenzgesetzes hat bereits über 50.000 Unterschriften sammeln können. Die Unterschriften durfte ich kürzlich stellvertretend für meine Fraktion in Empfang nehmen https://www.openpetition.de/blog/blog/2024/06/10/51-550-unterschriften-fuer-ein-transparenzgesetz-an-gruenen-fraktionsvize-von-notz-uebergeben.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Bundesinnenministerium nun noch einmal bekräftigt hat, einen Kabinettsbeschluss im 3. Quartal anzustreben. Dieser Zeitplan erscheint uns mit Blick auf den bisherigen Erarbeitungsstand und die bisher nicht erfolgte Ressortabstimmung zwar durchaus ambitioniert, ist aber mit der notwendigen politischen Entschlossenheit, die es nun bei allen Beteiligten braucht, durchaus zu halten. Einen sehr aktuellen Stand können Sie auch diesem Artikel entnehmen https://www.presseportal.de/pm/58964/5815657.

Mit besten Grüßen
Konstantin v. Notz 

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