Sehr geehrter Herr von Notz, kann ich davon ausgehen, dass Sie dem Verbotsantrag gegen die AfD zustimmen werden?
Die AfD ist in einigen Bundesländern gesichert Rechstextrem, hat einen Landesvorsitzenden Faschisten und spätestens ihr Auftritt in Thüringen hat gezeigt, dass diese Partei die Demokratie von Innen zerstören will. Setzen Sie sich für die Demokrarie ein und leiten ein Verbotsverfahren ein?
Sehr geehrter Herr W.
haben Sie besten Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut!
Das Instrument des Parteiverbots gibt es im Grundgesetz vor dem Hintergrund unserer historischen Erfahrung, dass auch in einer Demokratie Demokratiefeinde gewählt werden können.
In der Vergangenheit hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrere Parteien verboten.
Ob die Voraussetzungen des Parteiverbots bei der AfD erfüllt sind, entscheidet einzig und allein das Gericht.
Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder tragen die Verantwortung, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu beobachten und zu dokumentieren.
Die drei antragsberechtigten Verfassungsorgane, der Bundesrat, der Bundestag und die Bundesregierung haben die Verpflichtung, ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Insofern steht die Beantwortung der Frage eines Parteienverbots der AfD am Ende einer komplexen juristischen Abwägung.
Politisch müssen alle Verantwortlichen sich zeitnah dieser Frage stellen. Wir tun das.
Für Ihre Zuschrift nochmals herzlichen Dank!
Beste Grüße nach Hamburg!
Konstatin v. Notz