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Konstantin von Notz
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Frage von Daniel B. •

Halten Sie immer noch die Auswirkungen der Bindingsteuer (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG) für Behauptungen?

Am 09.01.2020 haben Sie eine Frage beantwortet und die Auswirkungen der Bindingsteuer, die in der Presse beschrieben wurden, als Behauptungen bezeichnet.

Link: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/konstantin-von-notz/fragen-antworten/321760

Heute sind Privatinsolvenzen und Beschlüsse mit Steuersätzen von 247%, 496% sowie Steuern auf Verluste bekannt (FG RLP und FG BW).

Sogar der Bundesfinanzhof hat in einem Beschluss bereits festgestellt, dass die Bindingsteuer verfassungswidrig ist, da sie nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. Eine einfache, aber bedeutende Sache: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."

Link zum BFH-Beschluss: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410113/

Weitere Informationsquellen:

- Webseite: https://bindingsteuer.de

- Buch mit mathematischem Modell der Bindingsteuer: "Bindingsteuer - The Infinite Tax Doctrine" – Link: https://www.amazon.de/dp/B0DCW7SR1X

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