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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Martina B. •

Finden Sie es gerecht, daß die elektronische Patientenakte (ePA) nur bei gesetzlich Pflichtversicherten ungefragt angelegt werden soll und die Privat-Versicherten davon ausgeschlossen sind?

Ich fühle mich als gesetzlich Krankenversicherte hierdurch diskriminiert, da ich keine Wahl habe dieser zuzustimmen oder sie abzulehnen.
Welches Recht hat das Gesundheitsministerium meine persönlichen und privaten Daten zu Krankheit und Gesundheit, zu Laborwerten usw, abzurufen, zu verarbeiten, wirtschaftlich damit zu handeln?
Und warum interessieren nur die Daten der gesetzlich Versicherten?
Müssten nicht die Daten der Privatversicherten genauso abgerufen werden um zu vergleichen- ob nämlich womöglich gar ein besserer Gesundheitszustand erreichbar wäre?
Es gibt sogar eine Petition an den Bundestag (epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_05/_05/Petition_150309.nc.html) welche fordert, dass die ePA nur mit ausdrücklichem Einverständnis der betroffenen BürgerInnen beschlossen werden soll.
Diese hat noch nicht die erforderliche Mindestanzahl an Mitzeichnern erhalten und endet morgen.
Sie sind im Ausschuss für die digitale Agenda und im Rechts-. Sind Sie an der Abstimmung beteiligt?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage zur elektronischen Patientenakte (ePA) und das damit verbundene Interesse an meiner politischen Arbeit. Über beides habe ich mich gefreut. Entschuldigen Die bitte, dass ich erst heute dazu komme, auf Ihre Frage zu antworten. Ich hatte nochmal Rücksprache mit den Expertinnen und Experten der grünen Fraktion aus dem Bereich Gesundheit gehalten.

Bei der elektronischen Patientenakte (ePA) handelt es sich um ein Angebot, das weiterhin freiwillig genutzt werden kann. Momentan muss eine ePA erst beantragt werden, damit sie genutzt werden kann (sogenanntes "Opt In"-Verfahren). Der Bundestag berät derzeit gleich zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung, die das Ziel verfolgen, den Nutzen der Akte für die Patientinnen und Patienten sowie ihre Versorgung zu erhöhen, die bessere Nutzung von Gesundheitsdaten zu ermöglichen und zugleich Patientenrechte zu stärken. Derzeit ist eine Umstellung auf ein sogenanntes "Opt Out"-Verfahren in der Diskussion. Eine solche Umstellung würde bedeuten, dass Nutzerinnen und Nutzer weiterhin die Möglichkeit haben, von der Nutzung des Angebots abzusehen, indem sie von dieser Option Gebrauch machen. Die Nutzung der ePA wird dabei freiwillig bleiben. Die Gesetzentwürfe zielen allerdings darauf ab, das Funktionsprinzip umzudrehen: Aktuell müssen Versicherte sich aktiv darum kümmern, eine digitale Akte zu bekommen. Künftig müssen sie aktiv werden, wenn sie die ePA nicht nutzen möchten. Nicht nur für gesetzlich Versicherte Patienten, sondern auch für privat Versicherte wird es weiterhin die Möglichkeit geben, eine ePA auf freiwilliger Basis zu nutzen.

Darüber, wie die gesetzlichen Regelungen im Detail ausgestaltet sein werden, wird derzeit noch intensiv debattiert. Als Grüne Bundestagsfraktion bringen wir uns hier sehr intensiv ein. Die Stellungnahmen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nehmen wir sehr ernst. Wir setzen uns im parlamentarischen Verfahren dafür ein, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der die Verbreitung der ePA begünstigt und gleichzeitig hohen Schutzstandards genügt. Nutzerinnen und Nutzer, egal ob privat- oder pflichtversichert, müssen darauf vertrauen können, dass ihre Daten sicher sind und ausschließlich nach klaren gesetzlichen Vorgaben verarbeitet werden.

Beste Grüße
Konstantin v. Notz

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