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Konstantin von Notz
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Frage von Uwe K. •

Frage an Konstantin von Notz von Uwe K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr von Notz,

während Millionen Menschen im Nichttarifgebiet für die gleiche Arbeit viel weniger Geld bekommen und der Altersarmut entgegengehen, scheffeln viele Bundestagsabgeordnete trotz üppiger Diäten nebenbei viel Geld. Wie stehen Sie dazu diese Nebeneinahmen vollständig auf die Diäten anzurechnen und fehlerhafte Angaben zu sanktionieren?

Mit freundlichen Grüßen

U. Krüger

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Krüger,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr damit verbundenes Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut.

Für die grüne Bundestagfraktion ist klar: Es braucht ein soziales Sicherungsnetz, das vor Armut schützt. Seit zehn Jahren bewegen sich die Armutszahlen in Deutschland auf Rekordniveau. Rund acht Millionen Menschen leben von der Grundsicherung. Unser Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, in der alle dazugehören und niemand ausgegrenzt wird. Deshalb setzen wir und für ein soziales Sicherungsnetz ein, das die Menschen wirkungsvoll vor Armut schützt und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle ermöglicht.

Weiterhin steht für die grüne Bundestagsfraktion fest, dass Demokratie vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Menschen lebt, die sie im Parlament und in Institutionen vertreten. Unser demokratischer Rechtsstaat gründet auf dem Vertrauen darauf, dass Entscheidungsprozesse offen für Argumente und nachvollziehbar sind. Schon dem bösen Schein gekaufter Politik muss entschlossen entgegengewirkt werden.

Als Grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns im Parlament seit vielen Jahren für mehr Transparenz bei der Gesetzgebung ein und legen immer wieder umfassende parlamentarische Initiativen hierzu vor. Unser Ziel ist es, durch mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit das Vertrauen in politische Entscheidungsabläufe zu erhöhen. Unsere langjährige Forderung, Nebeneinkünfte konsequent offenzulegen, wurde zum Ende dieser Wahlperiode umgesetzt.

Alle Verstöße gegen die Transparenz- und Verhaltensregeln können mit einem Ordnungsgeld sanktioniert werden. Ferner sind jetzt auch die entgeltliche Lobby- sowie Beratungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Mandat für Abgeordnete verboten. Auch dies waren langjährige Forderungen von uns, die mit der Reform umgesetzt wurden. Das sind wichtige Schritte, um das zwingend erforderliche Vertrauen in die unabhängige Wahrnehmung des Abgeordnetenmandats abzusichern. Gleichzeitig sehen wir weiteren Reformbedarf. Weiterhin offen bleiben unsere Forderungen nach einer jährlichen Obergrenze für Parteispenden von 100.000 Euro durch natürliche Personen sowie nach der Reform der Straftatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern, die im geltenden Recht so eng gefasst sind, dass sie in der Realität praktisch keinen relevanten Anwendungsbereich haben.

Einer Anrechnung der Nebeneinkünfte auf die Diäten stehen meine Fraktion und ich kritisch gegenüber. Alle Abgeordneten müssen einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für Ihre Tätigkeit haben. Denn gerade die sichert ja ihre Unabhängigkeit. Diese Entschädigung muss nach den vom Bundesverfassungsgericht konkretisierten Anforderungen für alle Abgeordneten gleich sein und ihnen ermöglichen, als Vertreter des ganzen Volkes frei von wirtschaftlichen Zwängen zu wirken. Wenn Abgeordnete nicht aus dieser Entschädigung, sondern aus privaten Einkünften ihren Lebensunterhalt bestreiten, könnte dies erneut Zweifel an der Unabhängigkeit begründen.

Beste Grüße nach Luckenwalde!
Konstantin v. Notz

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