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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jörg R. •

Frage an Konstantin von Notz von Jörg R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. von Notz,
zunächst einmal vielen Dank, dass Sie sich hier den Fragen von politisch kritischen BürgerInnen stellen und für die teilweise obskuren Ziele Ihrer Partei den Kopf hinhalten!
Wie Sie mitbekommen haben, ist es letzte Woche in Dänischenhagen zu einem brutalen Blutbad mit Schusswaffengebrauch gekommen – tatverdächtig ist ein Vertreter der Waidmannszunft. Diese Tat wird später pauschal den Legalwaffenbesitzern aufgerechnet werden, so wie Tat des Jägersmanns aus Georgensgmünd, so wie der Dreifachmord am 3. April 2020 in Vogtareuth den eine Bundespolizistin mit ihrer Dienstwaffe begangen hat. Wie wir wissen, stehen dafür ausschliesslich die Sportschützen am grünen Pranger. Nachdem die grüne Zunft bei den Entwaffnungsplänen absolut tabu ist (Klientelpolitik?), werden eben die Sportschützen für populistische Verschärfungen geopfert.
Einer Ihrer neuesten Pläne ist die massenhafte Deponierung von Sportwaffen im Schützenheim (zur Freude von Kriminellen und TerroristInnen - take all you can get). Neben der reinen Schikanefunktion ist auch die Kostenfrage eine Farce – welcher Verein soll Millionen für den Ausbau eines gemütlichen Schützenheims zum Hochsicherheitstrakt bereitstellen können. Nachdem selbst im Grünen Gewölbe, in Banken, ja selbst bei der Bundeswehr und Polizei nichts sicher ist – eine reine Symbolpolitik.
Deshalb stelle ich hier nochmals eingehend die Frage, warum Sie sich so entschieden gegen ein staatliches Aufkaufprogramm für Waffen sträuben? Sie sollten glücklich sein, über jeden Schützen (w/m/d) der keinen „Bock“ auf grüne Gängelungen hat und hinschmeisst, für jede Waffe, die der Vernichtung zugeführt wird! Nur hat eben nicht Jede/Jeder/Jedes 25.000 €, die man mal so „vergessen“ kann.
Herzlichen Dank & Grüße

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Reisenweber,

vielen Dank für Ihr Interesse an meiner politischen Arbeit, über das ich mich freue.

Die überwiegende Mehrheit der Legalwaffenbesitzerinnen und -besitzer steht fest auf dem Boden von Recht und Gesetz – davon sind ich und meine Fraktion zu tiefst überzeugt. Lassen Sie mich auch betonen, dass wir Grünen weder den Schießsport an sich verbieten noch den Zugang zu den dafür benötigten Schusswaffen verunmöglichen wollen. Es geht um einige wenige Personen, von denen jedoch eine große Gefahr ausgeht. Das haben unter anderem der rechtsextreme Anschlag von Hanau, aber auch der sechsfache Mord von Rot am See im Jahr 2020 gezeigt.

Die Gefahr des Missbrauchs von Waffen aus legalen Beständen ist weiterhin sehr hoch und wir Grüne wollen daher bestehende Sicherheitslücken im Waffenrecht konsequent schließen. Dabei wollen wir keinesfalls einen Unterschied zwischen Sportschützinnen/Sportschützen einerseits und Jägerinnen/Jägern andererseits dahingehend machen, dass wir unterstellen würden, die einen seien gefährlicher als die anderen. Die Unterschiede bei den Regelungen folgen daraus, dass für Jägerinnen und Jäger aus unserer Sicht der unmittelbare Zugang zur Waffe und zu Munition bedeutsamer ist als für Sportschützinnen und Sportschützen – beispielsweise, wenn nachts ein Tier von einem Auto angefahren wird und die Jägerin oder der Jäger sofort handeln muss.

Wir als grüne Bundestagsfraktion machen schon seit vielen Jahren auf das Problem aufmerksam, das vom legalen Schusswaffenbesitz für die Sicherheit der Menschen in Deutschland ausgeht. Wir wollen ein Waffenrecht, das die Sicherheit in unserem Land tatsächlich verbessert. Die hohe Gefährlichkeit von scharfen Schusswaffen macht es notwendig, nur geeigneten Personen Zugang zu solchen Waffen und zu entsprechender Munition zu genehmigen. Wo die persönliche Eignung zum Umgang mit Schusswaffen nicht oder nicht mehr gegeben ist, müssen waffenrechtliche Erlaubnisse verwehrt beziehungsweise schnell und effektiv entzogen werden. Dafür haben wir einen Antrag (BT-Drs. 19/17520) in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Das Waffengesetz hat die Aufgabe, den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu regeln. Das betrifft auch die Frage, wie Waffen und Munition gelagert werden. Insgesamt kommt den Sicherheitsbehörden aber auch den Schützenvereinen eine große Verantwortung zu. Die Schützenvereine tragen nach dem Waffengesetz eine soziale Verantwortung, die wir genauer in den Blick nehmen müssen. Es ist notwendig, dass wir mit allen Beteiligten den Dialog aufrechterhalten und weiterführen, um Lösungen zu finden, die Sicherheitsproblemen effektiv und angemessen begegnen. Auf weiterführende Gespräche und weitere konstruktive Vorschläge – auch von Seiten der Schützinnen und Schützen – sind meine Fraktion und ich sehr gespannt. Viele interessante und konstruktive Vorschläge sind bereits in die Debatte eingeflossen. Ich bin überzeugt davon, dass dies weiterhin der Fall sein wird.

Beste Grüße nach München

Konstantin v. Notz

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