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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Tobias H. •

Frage an Konstantin von Notz von Tobias H. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr von Notz,

hat die Bundestagsfraktion der Grünen für die anstehende Bundestagswahl eine Position bezüglich der Jagd in Deutschland? Im Wahlprogramm auf der Homepage der Grünen findet sich zu diesem Thema keine konkrete Stellungnahme. Lässt sich daraus schließen, dass Ihre Partei mit dem Status Quo zufrieden ist und diesen für die kommende Legislaturperiode beibehalten will?
Wie stehen Sie einer potentiellen Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht mit definierten Jagd- und Schonzeiten gegenüber? Halten Sie es für sinnvoll, eine Obergrenze für den Wolfsbestand zu definieren? Oder würden Sie die Möglichkeit von Abschüssen einzelner "Problemwölfe" befürworten, wenn diese wiederholt Haustiere fressen oder in menschliche Siedlungsräume vordringen?

Ich danke Ihnen für Ihre Zeit.

Beste Grüße,
Tobias Häge

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie besten Dank für Ihre Fragen und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Über beides freue ich mich sehr.

Lassen Sie mich zunächst hervorheben, dass es sich bei dem Dokument mit dem Titel „Deutschland. Alles ist drin.“ um den Entwurf des grünen Bundestagswahlprogramms handelt. Bevor das Programm im Juni endgültig beschlossen wird, werden erfahrungsgemäß noch zahlreiche Änderungen vorgenommen. Es ist also möglich, dass die endgültige Fassung unseres Bundestagswahlprogramms durchaus auch Antworten auf die von Ihnen aufgeworfene Fragen liefern wird.

Ein Wahlprogramm kann aber natürlich immer nur einen geringen Teil der politischen Arbeit abbilden. Wir als Grüne Bundestagsfraktion finden: Der Entwurf, den die Regierung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes vorgelegt hat (BT-Drs. 19/26024) leidet unter erheblichen Defiziten. Wir setzen uns für eine echte Reform des Jagdrechts ein, die gleichzeitig Tier- und Waldschutz sowie Umwelt- und Naturschutzzielen gerecht wird. Wir fordern ein Verbot bleihaltiger Munition und die Anpassung von Jagdzeitregelungen an wildtierbiologische Erkenntnisse sowie klimatische Veränderungen. Wir sprechen uns für eine weitergehende Reform des Jagdrechts, für klare Beschränkungen für den Einsatz von Kirrungen sowie für verpflichtende Schießübungsnachweise als Voraussetzung zur Verlängerung des Jagdscheins aus. Wir hoffen, dass das Gesetzgebungsvorhaben zur BJagdG-Novelle zeitnah im Bundestag debattiert wird.

Zu Ihren Fragen zum Wolf: Der Wolf unterliegt nach geltendem Recht strengem Schutz – unter anderem nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Fast alle Bundesländer sehen davon ab, den Abschuss von Wölfen im Jagdrecht zu regeln. Wenn Wölfe atypische Verhaltensweisen zeigen – etwa Aggressionen gegenüber Menschen oder wiederholte Nutztierrisse –, besteht schon heute die Möglichkeit, gegen den Wolf vorzugehen und ihn im Zweifel sogar abzuschießen.

Um „Problemwölfe“ in Ausnahmefällen zu erlegen, muss der Wolf demnach nicht zwingend ins Jagdrecht aufgenommen werden. Einer Aufnahme ins Jagdrecht begegnen auch aus anderen Gründen Bedenken, beispielsweise weil dann Naturschutz - und dem Jagdrecht nebeneinander bei der Genehmigung eines Wolfabschusses berücksichtigt werden müssten. Dadurch würden sich die erforderlichen Abstimmungsprozesse unter den Behörden verkomplizieren, womit rasches Handeln verhindert würde.

Der richtige Umgang mit dem Wolf ist ein Thema, das auch in Schleswig-Holstein immer wieder diskutiert wurde. Die hier gefundenen Regelungen haben sich in meinen Augen weitgehend bewährt. Auch in meinem Wahlkreis hat das Thema durchaus die Menschen bewegt. Daher habe ich bereits im Jahr 2015 eine Veranstaltung hierzu vor 1290 Gästen mit zahlreichen Expertinnen und Experten organisiert.

Eine Zusammenfassung und zahlreiche weiterführende Infos finden Sie unter folgendem Link https://www.von-notz.de/2015/04/03/der-wolf-ist-zurueck-beim-richtigen-umgang-eine-chance-fuer-die-region/

Mit besten Grüßen nach Zaisenhausen!
Konstantin v. Notz

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