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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Lars B. •

Frage an Konstantin von Notz von Lars B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. von Notz,

aus gegebenen Anlass möchte ich Sie um Ihre Meinung bezüglich des verschärften Rauchverbotes auf Spielplätzen, Bushaltestellen, Sportstätten und Außenbereichen von Gaststätten in Schweden bitten, welches seit Anfang Juni dort in Kraft ist. Ist solch eine Regelung flächendeckend auch in Deutschland denkbar? Die Verbotsregelungen hierzulande sind zur Zeit lückenhaft und gleichen einem Flickenteppich. Ich denke es ist daher unbestreitbar, dass sich in Deutschland etwas bezüglich des Nichtraucherschutzes tun muss und dass das Rauchen mehr begrenzt werden sollte.
Erlauben Sie mir zum Schluss noch die Bemerkung, dass ich ein großer Bewunderer ihre politischen Arbeit bin und ich Sie daher sehr schätze.

Mit freundlichen Grüßen,

L. B.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie besten Dank für Ihre Frage, Ihr Interesse und die netten Wort zu meiner politischen Arbeit, über die ich mich sehr gefreut habe!

Wie Sie vielleicht wissen, bin ich selbst kein Gesundheitspolitiker, habe mich aber gerne bezüglich Ihrer Frage einmal mit den Expertinnen und Experten in unserer Fraktion rückgekoppelt.

Wie Sie wissen, gibt es in Deutschland unterschiedliche, durch das Grundgesetz zugewiesene Gesetzgebungszuständigkeiten. Für Sportstätten, Gaststätten oder öffentlichen Einrichtungen des Landes oder der Kommunen sind die Länder zuständig. Für öffentliche Einrichtungen des Bundes oder die Eisenbahn ist hingegen der Bund zuständig. Daraus resultiert der von Ihnen beschriebene Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen, der sich auch nicht so ohne weiteres auflösen lässt.

Um beispielsweise für den Bereich der Gaststätten einen einheitlichen Schutz der dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleiten, wurde vorgeschlagen, im Arbeitsschutzrecht eine entsprechende Regelung zu schaffen. Für den Arbeitsschutz bzw. die Arbeitsstättenverordnung ist der Bund als Gesetzgeber zuständig. Bislang zeichnet sich allerdings hierfür keine Mehrheit im Deutschen Bundestag ab.

Wir werden uns als Fraktion jedoch auch weiterhin dafür einsetzen, dass ein hinreichender Schutz vor den Folgen des Passivrauchens sichergestellt wird. Zuletzt haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem entsprechend der Tabakrahmenkonvention zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen die Tabakwerbung im öffentlichen Raum stark eingeschränkt werden soll.

Einen Hintergrundtext zu unserer aktuellen Initiative finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/drogen-sucht/kinder-und-jugendliche-besser-schuetzen

Umfassende, weitergehende Informationen zu unserem Engagement in dem Bereich finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/suche?tx_solr%5Bq%5D=Tabak

Mit besten Grüßen nach Völklingen!
Konstantin v. Notz

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