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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Kristina P. •

Frage an Konstantin von Notz von Kristina P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. von Notz,

Gegenstand meiner Fragen an Sie, als Bundestagsabgeordneter, sind Femizide.

Im Jahr 2017 gab es in der BRD laut PKS insgesamt 564 versuchte, davon 351 vollendete Tötungsdelikte gegen Mädchen/Frauen. Von den 351 vollendeten Tötungsdelikten an Frauen sind 147 durch sogenannte „Partnerschaftsgewalt“ erfasst (für 2018, bzw. 2019 liegen diese Auswertungen noch nicht vor).

Femizide sind sowohl politisch, kulturell, religiös als auch geschlechtsbedingt motiviert und stellen in ihrer Häufigkeit zwischenzeitlich einen systemisch bedingten Angriff auf große Teile der Bevölkerung, die Mädchen und Frauen, dar.

Im Grundgesetz der BRD ist in Art.2 (2) das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit als Grundrecht verankert.

Die Bundesregierung Deutschland hat zudem die, seit 1. Februar 2018 in Kraft getretenen, Istanbul-Konventionen ratifiziert.

Die BRD hat darüber hinaus die UN Menschenrechts-Charta und damit das unter Artikel 3 verankerte Grundrecht auf Leben ratifiziert.

Dennoch fanden und finden im Rechts- und Sozialstaat Deutschland, einer der reichsten Industrienationen weltweit, an jedem 2. bis 3. Tag Femizide statt:

Wie ist es zu erklären, dass die zuständigen Ministerien (BMFSFJ & BMJV) die steigende Anzahl an Femiziden in der BRD ohne nennenswertes Engagement billigend hinnehmen?

Wie erklärt sich, bei einem Gesamtetat des BMFSFJ von 10,45 Milliarden, das Almosen-Budget von 6,1 Millionen (<0,06%) für Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen?

Wie ist zu rechtfertigen, dass Frauen damit der gesetzlich verankerte Schutz vor sexualisierten Verbrechen und der Zugang zu Recht, den die Ministerinnen laut nationaler und internationaler Gesetze gewährleisten müssen, verwehrt wird?

MfG
Kristina Wolff

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Wolff,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage und das Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich gefreut. Meine Antwort habe ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen, denen Sie die Frage im gleichen Wortlaut geschickt hatten, sowie den zuständigen Fachabgeordneten der grünen Bundestagsfraktion abgestimmt.

Eine Antwort auf Ihre Fragen fällt insofern nicht leicht, als dass der Kern Ihrer Fragen die Arbeit der Ministerien BMFSJ und BMJV betrifft. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Opposition im Deutschen Bundestag die Regierungsarbeit originär betreffende Fragen nicht beantworten können. Der Versuch einer Antwort wäre nicht mehr als Spekulation. Insofern bitten wir Sie darum, Ihre Fragen noch einmal direkt an die Ministerien bzw. die zuständigen MinisterInnen zu richten.

Sie sprechen mit Ihren Fragen ein auch uns sehr wichtiges Thema an. Die Istanbul-Konvention ist aus unserer Sicht ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Sie verpflichtet die Bunderegierung letztlich dazu, den Gewaltschutz von Frauen endlich energisch anzugehen. Der Schutz vor Gewalt gegen Frauen ist ein Menschenrecht und staatliche Verpflichtung. An diese Verpflichtung haben wir die Bundesregierung wiederholt, auch durch entsprechende parlamentarische Nachfragen erinnert.

Wir fordern von der Bundesregierung insbesondere eine stärkere Beteiligung des Bundes bei der Finanzierung und Ausstattung von Frauenhäusern, Notrufen und Beratungsstellen unter Beteiligung des Bundes. Zudem muss endlich die von der Konvention vorgeschriebene zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet werden, um Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der geforderten Maßnahmen zu gewährleisten. Wir bleiben weiter an dem Thema dran und werden die Bundesregierung weiter mahnen, endlich zu handeln.

Mit freundlichen Grüßen

Konstantin v. Notz

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