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Konstantin von Notz
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Frage von Hubert Z. •

Frage an Konstantin von Notz von Hubert Z. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. von Notz,

die DSO "..sorgt dafür, dass alle notwendigen medizinischen und organisatorischen Schritte vollzogen werden, damit Organe entnommen,.. werden können." https://www.dso.de/.

Die DSO hat in einem Instanzenprozess (LG, OLG, BGH) eine Tageszeitung und eine Journalistin auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Artikels über eine Organentnahme verklagt https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=12.04.2016&Aktenzeichen=VI%20ZR%20505%2F14 .
Auszug aus den beanstandeten Textpassagen:
"(...) Die Herausnahme der Organe (...) sollte beginnen. Der junge Kollege, der die hierfür nötigen Formalitäten überprüfen musste, war damals noch nicht lange Mitarbeiter der Deutschen Stiftung Organtransplantation (...). Aber das kleine Einmaleins der Hirntoddiagnostik (...) kannte er. Er wurde stutzig. Es fehlte nicht bloß irgendeine Unterschrift. Es fehlte das komplette zweite ärztliche Protokoll, jenes Dokument also, das hätte bestätigen müssen, dass bei dem Mann (...) der zweifelsfreie, vollständige und unwiederbringliche Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen nicht bloß ein einziges Mal diagnostiziert worden war. Sondern dass der Hirntod nach einem gewissen zeitlichen Abstand erneut und von einem zweiten Mediziner nachgewiesen worden war, ...Wie weit [K.s] Macht reicht, macht der weitere Verlauf des Düsseldorfer Hirntod-Dramas deutlich: Eine Mitarbeiterin aus dem nordrheinwestfälischen DSO-Team, die sich für eine Klärung des Falls starkgemacht hatte, bekam die fristlose Kündigung zugestellt - per Bote um Mitternacht..."
Der Mann wurde explantiert.

Der BGH hat die Klage abgewiesen. https://openjur.de/u/889287.html

Kann man z.B. durch Klagen verhindern, dass Gesetzwidrigkeiten einer Firma nur in Einzelfällen nach aussen dringen?
Besteht eine rechtlich zwingende Notwendigkeit, dass System "Organspende" in einer neuen Organisationsform gänzlich neu aufzusetzen, um Vertuschungen bzw. Verstöße gegen Vorschriften auszuschließen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Z.,

haben Sie besten Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut. Entschuldigen Sie bitte zugleich, dass ich erst heute dazu komme, Ihnen zu antworten.

Leider muss ich Sie an dieser Stelle um Verständnis bitten, dass ich keine Rechtsberatung in einem solch konkreten Fall machen werde und auch insgesamt wenig davon halte, als Politiker über etwaige Erfolgsaussichten von Klagen auf thematischen Gebieten zu spekulieren, die man selbst inhaltlich nicht betreut. Ich glaube, ein solches Vorgehen würde weder meinem eigenen Anspruch gerecht werden, noch Ihnen tatsächlich weiterhelfen. Um die Klageaussichten adäquat bewerten zu können, empfehle ich Ihnen sich an einen in der Sache spezialisierten Rechtsbeistand zu wenden.

Eine erste Orientierungsdebatte um die gesetzliche Grundlage für die Organspende wurde bereits 2018 im Deutschen Bundestag geführt.

Hier finden Sie eine Zusammenfassung und können die ganze Debatte nachvollziehen: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw48-de-organspende-580078 . In einer der letzten Sitzungswochen vor der parlamentarischen Sommerpause wurde dann die erste Lesung zum vorliegenden Gesetzesvorschlag der Bundesregierung im Deutschen Bundestag debattiert.

Hier können Sie die vollständige Debatte nachverfolgen und finden gleichzeitig alle hierzu vorgelegten parlamentarischen Initiativen. Ich selbst unterstütze die Initiative mit der Drucksachen-Nummer 19/11087: www.bundestag.de/mediathek?videoid=7366787#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03MzY2Nzg3JnZpZGVvaWQ9NzM2Njc4Nw==&mod=mediathek

Mit besten Grüßen nach Bonn!
Konstantin v. Notz

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