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Konstantin von Notz
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Konstantin von Notz von Wilfried M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr von Notz,

wegen des Verdachts auf Datenmißbrauch und andere Verbrechen gab es 10/2017 in Budapest eine Razzia im Hauptquarter von "Scientology" (1).
Über Sie / Ihre Partei wurde verbreitet, Sie würden gegen Datenkriminalität sein.
Meine Fragen:
Sind Sie wirklich gegen Datenkriminalität? Wo gibt es entsprechende Belege?
bzw.: Was genau tun Sie dagegen?
Wie könnte Politik besser verhindern, daß die "Scientology"- Apparatschiks in Deutschland Verbrechen begehen?
Unter welchen Umständen würde der Staatsapparat hierzulande trotz US-Truppenpräsenz eine Razzia in´s Auge fassen?

Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med.W. M.

1) http://de.euronews.com/video/2017/10/20/scientology-razzia-in-budapest

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie besten Dank für Ihre Fragen, die ich gerne beantworte.

Es ist richtig, dass meine Fraktion und ich uns sehr intensiv für den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Bezüglich Ihrer Frage, ob wir auch gegen missbräuchliche Praktiken im Umgang mit Daten seien und wo Sie entsprechende Belege fänden, erlaube ich mir, Sie auf unsere vielfältigen Aktivitäten im Bereich Datenschutz aufmerksam zu machen.

Zu Ihrer Frage, inwieweit die Politik besser verhindern könnte, dass Vertreter von Sekten wie Scientology strafbare Handlungen in Deutschland begehen, erlaube ich mir die Anmerkung, dass ich durchaus den Eindruck habe, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichend sind - und auch durchgesetzt werden. Nach einem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren wird die Scientology-Organisation in Deutschland seit 1997 vom Bundesamt für Verfassungsschutz und von einigen Landesämtern für Verfassungsschutz wegen Verdachts auf „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ beobachtet.

Bezüglich Ihrer Frage, unter welchen Umständen „der Staatsapparat“ eine Razzia in´s Auge fassen würde, möchte ich Sie daran erinnern, dass bei uns, wie in jedem Rechtsstaat, das Prinzip der Gewaltenteilung gilt und die Zuständigkeit hierfür allein bei den Strafverfolgungsbehörden liegt.

Mit freundlichen Grüßen nach Saalfeld

Konstantin v. Notz

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