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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Friedhelm M. •

Frage an Konstantin von Notz von Friedhelm M. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Dr. von Notz,

wie wollen Sie das Thema Lobbyismus angehen? Die Aussagen vor Wahlen hören sich immer ganz toll an. Aber Sie als Jurist unter ach viel zu vielen Juristen im Bundestag wissen doch ganz genau, dass Lobbyismus durch das GG gedeckt ist und dass man das erst mit mit einer endgültigen Verfassung nach Art. 146 GG ändern könnte.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Die Interessenvertretung zahlreicher unterschiedlicher Gruppen gegenüber Regierung und Parlament ist zunächst einmal nichts grundsätzlich Schlechtes. Der Ausgleich der verschiedenen Interessen ist in der Politik geboten. Damit die Interessenvertretung aber nachvollziehbar ist, bedarf es der Transparenz. Hierfür muss man aber nicht gleich eine neue Verfassung schaffen. Wir fordern schon lange ein verpflichtendes öffentliches Lobbyregister, aus dem transparent hervorgeht, wer wen bei welchen Themen und mit welchem finanziellen Aufwand vertritt. Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht zu erfahren, wer auf Gesetze Einfluss nimmt. Die Tätigkeit von Lobbyistinnen und Lobbyisten soll durch einen verbindlichen Verhaltenskodex konkretisiert werden. Wir setzen uns für die Einführung eines legislativen Fußabdrucks ein, damit für Abgeordnete und Öffentlichkeit erkennbar ist, unter wessen Mitwirkung Gesetzentwürfe in den Ministerien erarbeitet wurden.
Dies können sie auch in dem Antrag nachlesen, den wir in den Bundestag eingebracht haben: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/039/1803920.pdf

Für Regierungsmitglieder und parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre fordern wir eine längere Karenzzeit von bis zu 3 Jahren bei dem Wechsel in die Wirtschaft. Dass ausscheidende Ministerinnen und Minister einen beruflichen Wechsel anstreben, ist selbstverständlich. Ein Job in der Privatwirtschaft darf aber kein Dank für mögliches Entgegenkommen während der Regierungszeit sein.

Parteispenden und Sponsoring wollen wir transparent machen und regulieren. Bereits ab 5.000 € sollen Spenden veröffentlicht werden und Spenden ab 25.000 € sofort. Für Sponsoring sollen endlich dieselben Regeln wie für Parteispenden gelten. Wir wollen Spenden an Parteien auf natürliche Personen mit einer jährlichen Obergrenze pro Person beschränken, denn die Willensbildung in der Demokratie vollzieht sich über die Beteiligung und das Engagement gleichberechtigter Bürgerinnen und Bürger und nicht von wirtschaftlichen Machtgruppen
Auch hierzu haben wir einen Antrag in den Bundestag eingebracht: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/104/1810476.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Konstantin von Notz

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