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Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Justus G. •

Frage an Konstantin von Notz von Justus G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr von Notz,

ich war einmal an einer öffentlichen Fragerunde von Ihnen beteiligt, in der es vor allem um das Thema Netzpolitik mit Bezug auf das soziale Netzwerk "Facebook" ging.
Ich bin selbst Mitglied und würde gerne mal erfahren, wie Sie bzw. das B/90 Grünen zu der Chronik steht. Seit dem 22.8.2012 hat jede Person diese neue Art der Facebook Seite.
Nun interessiert mich, ob Facebook diese auch bei mir anwenden darf, ohne dass ich mein Einverständnis gegeben habe. Desweiteren interessiert mich, ob Sie denken, dass meine Privatsphäre weiterhin gewahrt ist und, dass meine Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Justus Gross

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Gross,

vielen Dank für Ihre Nachfrage:

Unsere Fraktion hat in dieser Legislaturperiode gleich mehrfach das Thema Verbraucherdatenschutz, soziale Netzwerke und Facebook zum Thema im Plenum gemacht. Die Auseinandersetzung um Facebook sehen wir als zentrale Fragen bei der Lösung der Konflikte um den Internetdatenschutz.

Bei Facebook handelt es sich (mittlerweile) um ein Werbeunternehmen, dessen Ziel es ist, möglichst viele Nutzer für eine möglichst lange Verweildauer zu binden, und diesen auf der Grundlage von statistisch erstellten Annahmen über Vorlieben und Abneigungen Werbung Dritter zuzustellen. Weil es sich primär um eine sehr umfangreiche Verarbeitung personenbezogener und persönlicher Daten der NutzerInnen der Plattform handelt, müssen bestehende Vorschriften zum Datenschutz eingehalten und zum Teil neue Vorschriften geschaffen werden, um neue Risiken aufzufangen. Wir Grüne haben immer wieder das Gespräch mit Facebook gesucht und umfangreiche Vorschläge für einen verbesserten Daten- und Verbraucherschutz in sozialen Netzwerken vorgelegt, vgl. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/081/1708161.pdf .

Das Unternehmen Facebook fällt als klarer Marktführer unter den sozialen Netzwerken damit auf, dass es auf die Interessen und Meinungen der Nutzerinnen und Nutzer eher achselzuckend reagiert und sich kaum an eigene Ansagen hält. So hatte es aufgrund verschiedentlichen Drucks aus der Öffentlichkeit angekündigt, zukünftig keine einseitigen und überraschenden Änderungen der Nutzerprofile sowie der grundegenden Bedingungen der Nutzung durchführen zu wollen. Stattdessen ging es mit der "Timeline" - wieder einmal - ohne die Betroffenen um ihre Einwilligung zu fragen, eigenmächtig vor. Alle Accounts wurden nach kurzer Fristsetzung einfach umgestellt. Selbstverständlich zielt die Timeline darauf ab, die Nutzerinnen und Nutzer zu noch umfänglicheren Angaben über sich selbst zu verleiten, die dann dem Unternehmen zur Verwertung ofenstehen. Zwar erhielten die Nutzerinnen und Nutzer eine - leider zu kurze - Frist zur Sortierung ihrer Inhalte und des gewünschten Veröffentlichungsgrades, aber die Darstellung als Timeline an sich können sie nicht beeinflussen. Für diese wie auch die in der Vergangenheit notorischen einseitigen AGB-Änderungen ist das Unternehmen bekannt und es offenbart auch ein Stück weit dessen Selbstverständnis, wie ich finde.

Die eigentlichen harten Fragen bei sozialen Netzwerken müssen auf die im Hintergrund ablaufende Erfassung des Verhaltens der Nutzer auf der Plattform abzielen, bis heute ist darüber wenig bekannt. Gerade Facebook arbeitet hoch intransparent, die aus sicht des Unternehmens zuständige irische Datenschutzbehörde ist überfordert bis unwillig, dem Treiben ein Ende zu setzen.

So wird es in den nächsten Monaten entscheidend darauf ankommen, in welchem Umfang die EU-Datenschutzreform der Kommission auch Antworten auf die drängenden Fragen bei sozialen Netzwerken finden kann. Beabsichtigt ist dies zweifellos, aber gerade die schwarzgelbe Bundesregierung versucht zur Zeit, die Reform zu verwässern.

Um zu Ihrer Frage zurückzukommen: Ja, ich glaube, dass Ihre Daten bei Facebook gefährdet und praktisch nur gering geschützt sind. Ob die Timeline im Einzelnen einen Verstoß gegen den Datenschutz darstellt, kann Ihnen eher die zuständige hamburgische Aufsichtsbehörde unter der Leitung von Prof. Caspar beantworten. Ich meine eher nein, auch wenn wie gesagt z.B. die Übergangsfrist rechtswidrig sein dürfte. Dafür sind so viele andere Anwendungen und Funktionen von Facebook zum Teil klar rechtswidrig, dass Ihre Sorgen mehr als begründet sind.

Sie sollten, wie jede Nutzerin und jeder Nutzer deshalb sorgfältig beachten, ob und welche Daten Sie bei Facebook einstellen bzw. preisgeben und ich wäre Ihnen deshalb auch dankbar, wenn Sie uns bei unserer Forderung nach klaren Regeln für Facebook und Co. unterstützen würden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Konstantin von Notz

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