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Konstantin Kuhle
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Frage von Heike R. •

Werden ausländische Flüchtlinge besser gestellt als deutsche Staatsbürger?

Sehr geehrter Herr Kuhle,
ich habe 2 Fragen zum Umgang mit ukrainischen Kriegsflüchtlingen.
1. Ist seitens unserer Politik vorgesehen, dass diese Flüchtlinge nach Kriegsende zurück in die Ukraine müssen, oder sollen sie auf Dauer bei uns bleiben?
2. Kita Plätze sind sehr rar und es gibt Wartelisten. In Deutschland besteht für Deutsche ein Rechtsanspruch auf einen Kita Platz. Ist es vorgesehen, dass
ukrainische Flüchtlinge, vor dem deutschen Rechtsanspruch, mit einem Kita Platz versorgt werden, wie es in meiner Kommune bereits passiert?
3. warum stellt das Intergrationsgesetz ausländische Flüchtlinge besser, als deutsche Staatsbürger????
quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/wdrforyou/deutsch/dokuundnews/kolumne-integrationsgesetz-de-100.html

Mit freundlichem Gruß
H. R.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Fragen, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.

Die aus der Ukraine derzeit bei uns schutzsuchenden Menschen können aufgrund bestehender Regelungen für drei Monate ohne ein Visum in Deutschland einreisen. Anschließend benötigen sie einen Aufenthaltstitel, der beispielsweise aufgrund von § 24 AufenthG erteilt werden kann.

Wie lange die Menschen aus der Ukraine bei uns bleiben, hängt natürlich maßgeblich von der aktuell noch nicht absehbaren Dauer des Krieges ab. Nach derzeitigen Erkenntnissen wollen die meisten ukrainischen Flüchtlinge jedoch nach Ende des Krieges in ihrer Heimat wieder dorthin zurückkehren. Gleichzeitig sehe ich keinen Grund, warum Menschen aus der Ukraine, die sich hier in Deutschland gut integrieren und ihre persönliche Zukunft bei uns sehen, nicht auch bleiben dürfen sollten. Schon jetzt leben ja viele Menschen mit ukrainischen Wurzeln in der Bundesrepublik.

Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ist unabhängig vom Bedarf für ukrainische Flüchtlinge. Die Gemeinden sind verpflichtet, allen Eltern auf deren Wunsch hin einen Kita-Platz zur Verfügung zu stellen. Die genaue Handhabung in Ihrer Kommune ist mir nicht bekannt. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass keine Regelungen geplant sind, die eine Bevorzugung ukrainischer Kinder vor einheimischen vorsehen würde.

Bezüglich des von Ihnen verlinkten Textes zur angeblichen Diskriminierung deutscher Staatsbürger durch das Integrationsgesetz muss ich sagen, dass ich diesen Text aufgrund seines sarkastischen Untertons für Satire halte. Im Übrigen kann ich auch nicht erkennen, inwiefern ausländische Flüchtlinge gegenüber deutschen Staatsbürgern besser gestellt werden sollten. Wenn Sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, lassen Sie es mich gerne wissen.

Auch für weitere Rückfragen oder Anregungen stehe ich Ihnen gerne unter konstantin.kuhle@bundestag.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Konstantin Kuhle

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