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Konstantin Kuhle
FDP
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Frage von Carsten K. •

Wie passen die FDP seitigen Verzögerungen beim BBVAnpG zu dem Rechtsverständnis der FDP?

Sehr geehrter Herr Kuhle,

als langjähriger FDP Wähler beginne ich mich zu fragen, ob das als Bundesbeamter nicht masochistisch Züge erfordert. Warum? Weil ihre Partei angeblich (Verbände, SPD und Grüne sind sich darüber einig) die Einigung zum BBVAnpG blockiert. Das Gesetz ist angeblich "kompliziert", wobei dies doch eher auf die rechtsbeugenden Verrenkungen aus den ersten drei Referentenentwürfe zurück zu führen sein sollte.

Genießt eine verfassungsgemäße Besoldung von Beamten, Richtern und Soldaten innerhalb der FDP keinen Wert? Nach Angaben der Arbeitsagentur beträgt das 95% Perzentil der anerkannten Wohnkosten von Bürgergeldbeziehern(4k Familie) in Hamburg über 2900 für 2023. Eigentlich sollte ein Beamter im Einfachen Dienst diesen Betrag+PKV+Regelsatz - Kindergeld Netto haben. Stattdessen hat der Beamte A3/1 nach Aussage des DRB 25% weniger. Wie kann das sein, dass dieser Zustand seit BVerfGE 2 bvl 4/18 aus 2020 politisch ignoriert wird und die FDP dafür als Kronzeuge auftritt?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die verfassungsgemäße Besoldung von Bundesbeamtinnen und -beamten ist uns Freien Demokraten sehr wichtig. Als Rechtsstaatspartei drängen wir darauf, dass bei der Besoldung endlich den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprochen wird. Außerdem ist uns auch bewusst, dass der Öffentliche Dienst attraktiv sein muss, um in Zukunft genug Bewerberinnen und Bewerber anzuziehen, die die vielfältigen Aufgaben bewältigen können. Die Besoldung spielt dabei natürlich eine wichtige Rolle.

Das federführende Bundesministerium des Innern und für Heimat hat im Laufe dieser Legislaturperiode mehrere Vorschläge gemacht, wie den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprochen werden kann. Teilweise waren die Vorschläge aus unserer Sicht noch nicht vollständig überzeugend. Derzeit befindet sich aber ein vielversprechender Vorschlag in der Abstimmung zwischen den mitberatenden Ministerien.

Für die FDP ist hieran das Bundesministerium der Finanzen beteiligt. Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil die Reform erhebliche finanzielle Auswirkungen haben wird. Das BMF hat im Prozess eigene Anmerkungen zu den verschiedenen Vorschlägen gemacht. Es ist aber keinesfalls so, dass das Haus ein BBVAnpG blockiert. Dies ist schon deshalb nicht schlüssig, weil für die rückwirkenden Nachzahlungen der verfassungswidrigen Besoldung Rückstellungen im Haushalt nötig werden und eine Verzögerung des Prozesses daher nicht im Interesse des Bundesfinanzministeriums liegt.

Zur konkreten Ausgestaltung der Reform kann ich Ihnen leider derzeit noch keine Angaben machen. Wir werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genau prüfen, um sicherzustellen, dass Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte in Zukunft verfassungsgemäß und angemessen besoldet werden.

Ich hoffe, ich konnte zu Ihrer Zufriedenheit antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Kuhle

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