Frage an Konrad Stockmeier von Gabriele G. bezüglich Gesundheit
Frage aus Ihrem Wahlkreis
Wissenschaftler*innen, Ärzt*innen und Politiker*innen haben ein Positionspapier zu Cannabis als Medizin erstellt:
Wie ist Ihre Position zu diesen Schlussfolgerungen und Forderungen:
• Die Abgabepreise für Cannabisblüten in Apotheken müssen deutlich gesenkt werden. Als Vorbild könnte der in Schleswig-Holstein gewählte Weg dienen. Von der 2019 getroffenen gesetzlichen Regelung zur Kostensenkung profitieren aktuell einseitig die Krankenkassen, nicht aber die selbstzahlenden Patient*innen.
• Der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen muss abgeschafft werden, damit die Therapiehoheit in den Händen der behandelnden Ärzt*innen bleibt und die Behandlungsindikation nicht länger von Sozialfachangestellten der Krankenkassen oder
Gutachter*innen des MDK gestellt wird.
• Regressdrohungen gegenüber Ärzt*innen müssen beendet werden. Die Kassenärztliche Vereinigung in Baden-Württemberg hat hierfür einen Praxis tauglichen Weg aufgezeigt.
• Pharmaindustrie unabhängige Fortbildungen für Ärzt*innen zum Thema Cannabis als Medizin müssen verstärkt angeboten werden. Das Thema muss darüber hinaus fester Bestandteil der Lehre im Medizinstudium werden.
• Sucht- und andere psychiatrische Erkrankungen dürfen nicht länger pauschal als Kontraindikationen für eine Cannabis-basierte Therapie eingestuft werden, die praktisch ausnahmslos zur Ablehnung des Kostenübernahmeantrags führen.
• Patient*innen mit einer ärztlich bescheinigten Indikation für eine Cannabis-basierte Therapie dürfen nicht länger strafrechtlich verfolgt werden.
• Bei Bestehen einer ärztlich indizierten Cannabis-basierten Therapie müssen Patient*innen im Hinblick auf eine Teilnahme am Straßenverkehr genauso behandelt werden, wie Patient*innen, die andere Medikamente einnehmen
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank die Vorlage Ihrer Positionen zu Cannabis. Wie Sie wissen, hat sich die Ampelkoalition die Forderungen der Freien Demokraten aus dem Bundestagswahlkampf zu Eigen gemacht und im Koalitionsvertrag vereinbart. Wir werden die Abgabe von Cannabis für Erwachsene zu Genusszwecken kontrolliert, das heißt über lizenzierte Geschäfte, freigeben. Ob Apotheken diese Funktionen übernehmen können oder sollen, ist eine offene Frage.
Dadurch sorgen wir für kontrollierte Qualität, verhindern die Weitergabe verunreinigter Substanzen und gewährleisten den Jugendschutz. Das Gesetz evaluieren wir nach vier Jahren auf seine gesellschaftlichen Auswirkungen. Teil des Programms sind Modelle zum Drugchecking, Ausbau von Maßnahmen zur Schadensminderung und Regelschärfungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol, Nikotin und Cannabis. Weil wir von evidenzbasierter Politik überzeugt sind, messen wir Regelungen immer wieder an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und richten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz danach aus.
Sie werfen in Ihrer Anfrage eine umfangreiche Reihe spezieller Einzelfragen auf, die vom Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen über Regressdrohungen gegenüber Ärztinnen und Ärzten bis zur unabhängigen ärztlichen Fortbildungen zu Cannabis als Medizin reichen. Das Bundesministerium für Gesundheit soll noch vor Jahresende einen Referentenentwurf zu einem liberaleren Umgang mit Cannabis vorlegen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass in diesem Gesetzgebungsverfahren zumindest einige Ihrer Fragen adressieren werden.
Mit freundlichen Grüßen
Konrad Stockmeier