


Art. 28 Grundgesetz schützt zwar das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden, stellt dabei jedoch lediglich sicher, dass es ein solches Selbstverwaltungsrecht gibt – nicht jedoch, wie genau dieses ausgestaltet oder im Detail geregelt ist. Diese Ausgestaltung liegt in der Hoheit der jeweiligen Landesgesetzgebung.

ich bin der Meinung, dass nicht alles durch den Staat geregelt werden muss. Jeder Eingriff braucht eine Rechtfertigung. Wir haben bereits erhebliche Streckenanteile mit Tempolimit, aus Sicherheits-, Lärmschutz- oder Umweltgründen. Weitere streckenweise Limits können folgen.

Die CSU steht seit jeher für die Bewahrung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wir erachten es daher als richtig, verfassungsrechtliche Bedenken ernsthaft prüfen zu lassen und verfassungsfeindliche Kräfte zu verbieten

In der Tat ist sexuelle Bildung essentiell. Solange Sie alters- und entwicklungsgerecht erfolgt und junge Menschen nicht überfordert halte ich Sie für unerlässlich für eine aufgeklärte Gesellschaft.

Die CSU macht keinen Wahlkampf gegen einzelne Technologien, sondern für Technologieoffenheit