Frage von Giovanni D. •

Sehr geehrter Herr Körner, was werden Sie als Abgeordenter gegen die unzureichende Kontrolle der Rechtsaufsicht gegen die "Freiräume des Selbstverwaltungsrechts" in den Gemeinden unternehmen?

Der Grundstücksverkauf an die Familie der Bürgermeisterin in nicht öffentlicher Sitzung, ohne öffentliche Ausschreibung, ohne Veröffentlichung des Verkaufsbeschlusses und mit Übernahme der Kosten (11.500,- Euro) für den Abriss und Entsorgung der Salzscheune durch die Marktgemeinde Lonnerstadt im Jahr 2020, betraf nur eines der Grundstücke, die in der Vergangenheit in unserer Gemeinde nicht öffentlich verkauft worden sind. Da der Gemeinderat die Verkaufsbeschlüsse bis zum 11.04.2022 grundsätzlich nicht veröffentlicht hat, ist der Allgemeinheit nicht bekannt, wie viele solcher gemeindeeigener Grundstücke an wen und zu welchem Preis in den letzten Jahrzehnten verkauft worden sind; auch nicht bekannt ist, wie viele davon an Bürgermeister und Gemeinderäte verkauft wurden. Gemeindeeigentum ist Eigentum der Allgemeinheit. Stehen Gemeindegrundstücke zum Verkauf, sollte auch allen Bürger*Innen die Möglichkeit gegeben werden, die zum Verkauf stehenden gemeindlichen Grundstücke zu erwerben.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Konrad Körner
Konrad Körner
CSU