Was tun Sie gegen Eltern-Kind-Entfremdung? www.genug-traenen.de
Sehr geehrter Herr W.,
ich danke für Ihre E-Mail vom 23. November 2022, mit welcher Sie mich fragen, was ich gegen Eltern-Kind-Entfremdung tue. Soweit Sie mir die Frage als Privatperson stellen kann ich Ihnen versichern, dass ich zu meinen mittlerweile erwachsenen Kindern ein nahes und gleichzeitig auch freundschaftliches Verhältnis habe. Ich bin sehr froh und dankbar über diesen so guten familiären Zusammenhalt und führe es schlicht auf ein angemessenes Verhalten gegenüber Kindern von Klein-auf zurück. In unserer Gesellschaft ist jeder Einzelne aufgerufen, zum Wohl und Schutz der Kinder jede Entfremdung auch nur eines Elternteils auszuschließen. Das gilt sicher auch für das generelle Auftreten der Bürgerinnen und Bürger in ihrem sozialen Umfeld. Gleichzeitig müssen die Familienpolitiker das Thema wachsam im Auge haben und bei Auffälligkeiten mit entsprechenden Vorgaben entgegensteuern. Nicht nur das Grundgesetz (GG) fordert unter Artikel 6 die Pflege und Erziehung der Kinder als eine den Eltern obliegende Pflicht ein. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt unter § 1626 BGB das so unterstützte Wohl des Kindes, wonach die Eltern die Pflicht und das Recht haben, für das minderjährige Kind zu sorgen. Die gute Sorge um das Kindeswohl ist nach allem nicht nur gesetzlicher, sondern darüber hinaus auch menschlich selbstverständlicher Anspruch für einen Politiker, der der christlich demokratischen Union angehört.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Klaus Wiener MdB