Warum wird im neuen Tierschutzgesetz nicht ein Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU oder der Verkauf von Welpen auf online Plattformen verboten?
Warum wird nicht endlich wirklich was für den Tierschutz getan? Müssen lebende Tiere durch die Gegend gekarrt werden? Warum werden Qualzuchten nicht endlich verboten oder Brieftauben als Hobby? Warum dürfen Tauben in Städten nicht gefüttert werden, überall liegen verendete Tiere.
Bitte tun Sie was dagegen.
Es wird Zeit die Ursache zu bekämpfen, nicht die Auswirkungen.
Vielen Dank
N. L.
Sehr geehrte Frau L.
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse am Thema Tierschutz im Bereich der Nutztierhaltung. Es ist verständlich, dass die Frage nach einem angemessenen gesetzlichen Schutz für Nutztiere eine wichtige und zugleich komplexe Angelegenheit ist, die viele Menschen beschäftigt.
Der Tierschutz ist ein wesentliches Anliegen, das sowohl den Respekt gegenüber den Tieren als auch das Wohl der Landwirte umfasst. Unser Ziel ist es, eine Balance zu finden, die den Bedürfnissen und dem Wohlbefinden der Tiere gerecht wird, während gleichzeitig die wirtschaftlichen und strukturellen Herausforderungen der landwirtschaftlichen Betriebe berücksichtigt werden.
Wir sind uns bewusst, dass eine verantwortungsvolle Tierhaltung einen entscheidenden Beitrag zu einer nachhaltigen Landwirtschaft leistet. Daher arbeiten wir kontinuierlich daran, den gesetzlichen Rahmen zu überprüfen und anzupassen, um sowohl den Schutz der Tiere zu verbessern als auch den Landwirten die nötige Unterstützung zu bieten, um diese Standards einhalten zu können und gleichzeitig unserer Verantwortung gegenüber der Schöpfung Rechnung zu tragen.
Ihre Anregungen und Bedenken sind uns wichtig, und wir nehmen diese in unsere Überlegungen mit auf. Ein konstruktiver Dialog zwischen allen Beteiligten ist von großer Bedeutung, um gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Nochmals vielen Dank für Ihre Nachricht. Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Klaus Wiener