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Klaus Wiener
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Frage von Ralf S. •

Sehr geehrter Herr Dr. Wiener, die „Ampel“ hat entschieden, dass die Rentner*innen mit einer Einmalzahlung von 300 EUR „entlastet“ werden sollen. Gilt dies für alle Rentner der DRV weltweit? Danke!

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Sehr geehrter Herr S.,

ich danke für Ihre Frage vom 4. September 2022, mit welcher Sie sich erkundigen, ob alle Rentnerinnen und Rentner der deutschen Rentenversicherung weltweit eine  Einmalzahlung von 300,00 Euro erhalten.

In dem von der Ampelkoalition am Sonntag beschlossenen dritten Entlastungspaket ist nun auch die Zahlung in Höhe von 300 Euro als Energiepreispauschale (EPP)  für Rentner verankert. Sie soll einmalig zum 1. Dezember 2022 an alle Rentner, die in Deutschland leben, ausbezahlt werden.

Rentner hatten bisher nur einen Anspruch auf die Energiepauschale, wenn sie ein festes Arbeitsverhältnis – etwa einen Minijob – nachweisen konnten. Jedoch kann es in einigen Fällen passieren, dass die EPP nicht kommt oder über die Steuer zurückbezahlt werden muss. Der Hintergrund ist, dass die Energiepauschale nur einmalig pro Person ausbezahlt wird. Wer schon im September die 300 Euro bekommt, etwa über einen Minijob, hat als Rentner keinen Anspruch auf eine zweite Auszahlung im Dezember.

Das Geld wird versteuert, sofern man über seinen Grundfreibetrag rutscht. Das ist normalerweise bei Voll- oder auch Teilzeit-Arbeitnehmern der Fall. Doch auch Rentner, die neben ihrer Rente noch andere Einnahmen haben – etwa aus einer selbstständigen Tätigkeit – könnten betroffen sein.

Je nach Steuerklasse und Beziehungsstatus muss mit starken steuerlichen Abzügen kalkuliert werden. Konkrete Details zur Energiepauschale für Rentner – etwa, welche anderen Einkommen hier berücksichtigt werden müssen oder über wen die 300 Euro ausbezahlt werden – sind noch nicht bekannt. Auch in den Hinweisen Bundesfinanzministeriums zur EPP finden sich noch keine weiteren konkreten  Angaben zur beabsichtigten Auszahlung im Dezember.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Klaus Wiener MdB

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