
(...) So unternimmt das Steuerreferat der Landeskirche im Falle ungeklärter Kirchenmitgliedschaften selbst Nachforschungen, indem sie Kontakt zu der jeweils vormaligen Kirchengemeinde aufnimmt. (...) Sollte dieser Weg nicht Erfolg versprechend sein, rät die evangelische Landeskirche den Betroffenen zum nochmaligen Austritt. (...)