Frage an Klaus Uwe Benneter von Klaus R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Benneter,
Sie sind als Bundestagsabgeordneter zwar nicht unmittelbar dafür zuständig, aber ich hätte gern Ihre Meinung zu der Ihnen möglicherweise auch bekannten, wie ich finde skandalösen Praxis der Evangelischen Kirche in Berlin erfahren, Nichtmitglieder, die wegen lange zurückliegenden Kirchenaustritts diesen nicht mehr mit einer Bescheinigung, wohl aber langjähriger Praxis von Finanzbehörden anderer Bundesländer belegen können, nach Zuzug nach Berlin, sozusagen im Wege der Zwangsmitgliedschaft zur Kirchensteuer heranzuziehen. Darüber hinaus halte ich es für sehr bedenklich, daß die Meldebehörden in Berlin Betroffene bei der Anmeldung in Berlin nicht auf diese Praxis der Evangelischen Kirche hinweisen und damit - abgesehen von der Weitergabe der Daten an kirchliche Stellen - dazu beitragen, den neu Zugezogenen einen finanziellen Schaden zu verursachen, der bei unmittelbar nach Zuzug deklaratorisch wiederholtem Kirchenaustritt in Berlin unterblieben wäre. Auch hierzu hätte ich gern Ihre Meinung erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Ranner
Sehr geehrter Harr Ranner,
bitte entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt dazu komme, auf Ihre E-Mail vom 06.02.07 zu antworten.
Ich kann verstehen, dass die unumkehrbar bestehende Beweispflicht für ihren jahrelang zurückliegenden Kirchenaustritt bei nach Berlin gezogenen Nichtkirchenmitgliedern für Unmut sorgt. Insofern halte ich es persönlich auch für problematisch, dass der Nachweis über den Kirchenaustritt allein über die Austrittsbescheinigung zu führen ist. Der Sprecher für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der evangelischen Landeskirche, Markus Bräuer, hat mir in diesem Zusammenhang jedoch versichert, dass die evangelische Landeskirche bemüht ist, unbillige Härten für die Betroffenen zu vermeiden. So unternimmt das Steuerreferat der Landeskirche im Falle ungeklärter Kirchenmitgliedschaften selbst Nachforschungen, indem sie Kontakt zu der jeweils vormaligen Kirchengemeinde aufnimmt. Dort liegt üblicherweise eine entsprechende Austrittsbescheinigung vor. Die weit überwiegende Zahl aller Fälle wird auf diese Weise zugunsten der Betroffenen entschieden. Sollte dieser Weg nicht Erfolg versprechend sein, rät die evangelische Landeskirche den Betroffenen zum nochmaligen Austritt. Ich denke, dass vor diesem Hintergrund nicht von einer Zwangsmitgliedschaft gesprochen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Klaus Uwe Benneter