Frage an Klaus Uwe Benneter von Barbara U. bezüglich Recht
Ich würde gern wissen, wie die Überwachung m. Trojaner aussehen soll, wenn die Leute arabisch schreiben, die Texte verschlüsseln, ihren Provider in einem der arabischen Staaten haben und ihre Mails aus dem Internetcafe versenden.
Können die Steuergelder nicht sinnvoller eingesetzt werden, z.B. für frühkindliche, integrative Kinderbetreuung und Jugendarbeit?
B. Uduwerella
Sehr geehrte Frau Uduwerella,
auf Ihre E-Mail vom 06.02.07 kann ich Sie beruhigen. Sprachliche Probleme dürften wohl das Geringste sein, die bei Online-Durchsuchungen zu berücksichtigen wären.
Der Bundesgerichtshof hat jetzt festgestellt, dass Online-Durchsuchungen von den bisher bestehenden Normen der Strafprozessordnung nicht gedeckt sind. Deshalb stellt sich für uns jetzt die Frage, ob es verfassungsrechtlich, insbesondere unter dem geltenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erforderlich und möglich ist, für Online-Durchsuchungen eine ergänzende gesetzliche Bestimmung zu treffen.
Diese Fragen diskutieren wir gegenwärtig in unserer Fraktion unter Innen- und Rechtspolitikern, wobei wir insbesondere auch klären wollen, ob im Zeitalter des Computers für Durchsuchungen neue Maßstäbe gesetzt werden sollen oder gesetzt werden müssen. Wie Sie wissen, finden bisher nach der Strafprozessordnung Durchsuchungen immer gegenüber den Betroffenen offen und unter entsprechender Benachrichtigung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Uwe Benneter, MdB