Frage an Klaus Uwe Benneter von Christoff W. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Benneter,
was tun Sie, damit das Scheidungsrecht neu überdacht wird? Wohin ich sehe, werden Ehen meist auf Initiative der Frauen geschieden und die Männer werden regelrecht geplündert - wobei zudem noch das Umgangsrecht beschnitten wird.
Die SPD sieht sich doch als Familienpartei. Mit 38 Jahren, 2-fach diplomiert und als gut verdienender Prokurist hat mich unser bundesdeutsches Scheidungsrecht wegen 3 Kindern und einer Frau in das ökonomische Aus geführt ... warum ich für den Eigenbehalt von EUR 890,- überhaupt noch arbeite, weiß´ich ehrlich gesagt, nicht.
Gruß
Wiethoff
Sehr geehrter Herr Wiethoff,
dem Scheidungsfolgenrecht liegen aus meiner Sicht viele vernünftige Gedanken zugrunde, wie beispielsweise die Verpflichtung, weiterhin für die gemeinsamen Kinder aufzukommen. Auch die Ehegatten sollten nach der Scheidung aus meiner Sicht grundsätzlich und in angemessenem Umfang füreinander verpflichtet bleiben, insbesondere dann, wenn der eine Ehegatte wegen der Kindeserziehung selbst nicht oder nur eingeschränkt arbeiten gehen kann.
Beim Unterhalt für den geschiedenen Ehegatten kommt es aber nach Meinung vieler Fachleute leider immer wieder zu Missbrauchsfällen. Einige Teile der Unterhaltsregelungen für geschiedene Ehegatten sind auch nicht mehr zeitgemäß. Die SPD plant hier deshalb gegenwärtig eine Reform des Ehegattenunterhalts, die mehr Versorgungsgerechtigkeit schaffen soll. Ein entsprechender Entwurf ist am 7.9. 2005 von der Bundesregierung vorgelegt worden.
Insbesondere soll die Stellung der Kinder verbessert werden. Nach gegenwärtigem Recht müssen sich Kinder den 1. Rang der Unterhaltsberechtigten mit geschiedenen Ehegatten teilen. Der Ran ist in Mangelfällen wichtig, wenn der Unterhaltsverpflichtete nicht alle Berechtigten bedienen kann. Künftig sollen Ansprüche der Kinder hier allein an erster Stelle stehen, also vorrangig vor den Ansprüchen des geschiedenen Ehegatten erfüllt werden. Das ist insbesondere bedeutsam für Kinder aus anderen Beziehungen oder einer späteren Ehe.
Zusätzlich ist vorgesehen, die nacheheliche Eigenverantwortung zu stärken. Gerichte sollen zukünftig die Möglichkeit erhalten, den Unterhalt für den geschiedenen Ehegatten zeitlich zu befristen oder der Höhe nach zu begrenzen.
Beim Umgangsrecht bestehen die Probleme vor allem darin, dass die gerichtlichen Entscheidungen oft nicht eingehalten werden und eine zwangsweise Vollstreckung sehr schwierig ist. Die SPD diskutiert hier gegenwärtig Möglichkeiten, wie man dem entgegen wirken kann. Im Gespräch ist beispielsweise die Einführung eines Ordnungsgeldes. Die Diskussion ist hier noch nicht abgeschlossen, wir arbeiten aber an diesem Thema.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Uwe Benneter