Vielen Dank für Ihre Ablehnung beider Anträge zur geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe- wie geht es jetzt weiter? Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bleibt ja bestehen…
Sehr geehrter Herr J.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zur Sterbehilfe werden innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion intensive Debatten geführt. Da der Schutz des Lebens für mich oberste Priorität hat, stehe ich aktiver Sterbehilfe sehr kritisch gegenüber. Andererseits hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gekippt. Es wird also früher oder später eine verfassungskonforme Regelung gefunden werden müssen. In jedem Falle sollten wir Programme zur Suizidprävention massiv unterstützen und ausbauen.
Gerne können Sie mich bei zukünftigen Anliegen direkt kontaktieren. Ich antworte eigentlich immer, ohne dass es dazu der Aufsicht selbsternannter Abgeordnetenwächter bedarf. Die entsprechenden Kanäle sowie die Möglichkeit, meinen Hauptstadtbrief zu lesen und sich für den Verteiler zu registrieren, finden sie auf meiner Homepage: https://www.klaus-peter-willsch.de/.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch MdB