Frage an Klaus-Peter Willsch von Klaus S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Willsch,
durch das GMG von 2003 traten ab 2004 für Millionen Menschen gravierende Änderungen für die Auszahlung ihrer Altersversorgungsbezüge (Betriebsrenten / Direktversicherungen) ein.
Die derzeitige Koalition raufte sich mit dem Betriebsrenten-Freibetragsgesetz zu einem Kompromiss durch. Mit dieser inakzeptablen Lösung auf kleinstem Nenner („Wir haben doch etwas für Euch getan!“) sollten die Diskussionen beendet werden. Die Entlastung für den Einzelnen beträgt ca. 25 € /Monat. Für diejenigen, welche mit ihren gesamten monatlichen Einnahmen, inkl. der fiktiven Einnahmen aus einer Direktversicherung, über der Beitragsbemessungsgrenze (aktuell 4.837,50 Euro) liegen, beträgt die Entlastung 0,00 Euro. Demgegenüber stehen aber oft 5 stellige Summen, die nach wie vor immer noch an die Krankenkassen abgeführt werden müssen!
Die grundsätzliche Ungerechtigkeit ist damit nicht beseitigt!
Können Sie mir bitte mitteilen, was Ihre Fraktion - als führende Regierungs-, Koalitions- oder als Oppositionspartei - für Betriebsrentner und Direktversicherte zum GMG 2004 konkret unternehmen will?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schlimm
Sehr geehrter Herr Schlimm,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben mich schon des Öfteren in gleicher Angelegenheit (zuletzt März 2021) über meine Bundestagsemailadresse angeschrieben und jedes Mal eine persönliche Antwort erhalten. Ich kann Ihnen zusichern, Sie werden auch auf diesem Wege keine anderslautende Antwort bekommen als diese:
Mehr als das nun Erreichte, ist nach Mehrheitsbildung in Fraktion, Koalition und Plenum leider nicht drin. Wie Sie sicherlich wissen, haben wir mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) einen Kompromiss geschlossen. Dieser sah bewusst eine Verringerung der Beitragslast vor. Richtig bleibt aber auch, so wie Sie es ausführen: Weiterhin bleiben Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sowie andere mit der Rente vergleichbare Einnahmen bzw. Versorgungsbezüge nach § 229 SGB V beitragspflichtig. Wir haben jedoch unsere Zusage eingehalten und mit dem oben genannten Gesetz einen Freibetrag eingeführt, damit Beitragszahler im Rentenalter nicht zu hoch belastet werden. Wichtig war uns dabei vor allem, die Bezieher kleiner Betriebsrenten zu entlasten. Mehr ist finanziell schlicht nicht darstellbar. Ich verstehe, dass Sie darüber ungehalten sind, jedoch müssen wir auch die Belastungen für die kommenden Generationen im Blick behalten. Der demographische Wandel bedingt, dass der Anteil von Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung stetig ansteigt – mit entsprechend steigenden Leistungen der Krankenversicherung. Dadurch muss die jüngere Generation mehr zur Solidargemeinschaft beitragen als die vorherigen Jahrgänge. So tragen momentan Rentner selbst ungefähr 40 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der GKV mit ihren Beiträgen, während es 1973 noch circa 73 Prozent waren. Das heißt im Umkehrschluss, dass der größte Teil der Versorgungskosten, also rund 60 Prozent, von der Solidargemeinschaft der Versicherten insgesamt getragen wird.
Das Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2021 ist noch nicht veröffentlicht. Nach Aussauge des Parteivorsitzenden wird das Unions-Wahlprogramm pünktlich zum Zeitpunkt des Wahlkampfs publiziert- aber nicht vor der Kür des Kanzlerkandidaten. Ihre Vorschläge und Anregungen können Sie auch direkt per E-Mail an den Generalsekretär Paul Ziemiak (kah@cdu.de) herantragen. Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch MdB