Frage an Klaus-Peter Willsch von Rolf R. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Willsch,
was werden Sie konkret unternehmen und wie werden Sie im Bundestag abstimmen um die EEG-Novelle so zu ändern, dass die am 31.12.2020 aus der EEG-Förderung für PV-Anlagen herausfallenden Anlagen ab Januar 2021 noch weiterbetrieben werden können und ihren Beitrag zu Klimaschutz und Energiewende leisten können.
Wir brauchen einen EEG-Novelle, die den Klimaschutz und die Energiewende beschleunigt und nicht behindert!
Mit freundlichen Grüßen
Rolf und Elisabeth Richter
Sehr geehrte Frau Richter, sehr geehrter Herr Richter,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Am 23. September 2020 hat das Bundeskabinett die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das EEG 2021, verabschiedet.
Bereits nach geltender Rechtslage haben Betreiber, die mit ihren Anlagen nach 20 Jahren Förderung im EEG das Förderregime verlassen, die Option, den Strom selbst zu verbrauchen oder ihren Strom direkt zu vermarkten. Der Gesetzentwurf für das EEG 2021 sieht nun eine Anpassung des Rechtsrahmens für ausgeförderte Erneuerbare-Anlagen vor. Der Anspruch auf vorrangige Einspeisung soll weiterhin bestehen bleiben. Da die Direktvermarktung für kleine Anlagen aber mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist, sollen diese übergangsweise die Möglichkeit erhalten, den Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten zu können und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten zu erhalten. Die Vermarktungskosten reduzieren sich, wenn die Anlagen mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden und ein Teil des Stroms selbst verbraucht wird.
In den nun laufenden parlamentarischen Beratungen befassen wir uns in der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag ausgiebig mit dem Gesetzentwurf und der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Anschlussregelung mit dem Ziel, zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch MdB